«Kompakt»-Beilage
Pensionskasse
Freizügigkeitsleistung, Bezug, Mitbestimmung: Alles zur Pensionskasse leicht und verständlich erklärt - verschaffen Sie sich den Überblick, es ist Ihr Geld!

Editorial
Weit mehr als Sparen
«Das PK-Guthaben ist für viele Leute der grösste Aktivposten. Vor allem aber ist die PK weit mehr als Sparen fürs Alter»
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Grundlagen
Das Abc des BVG
Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick - es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
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PK-Nachzahlungen
Mehr sparen dank Einkauf
Bestehen in Ihrer Vorsorge Lücken, kann es sich lohnen, diese zu schliessen: Freiwillige Nachzahlungen in die zweite Säule sind in der Regel gut investiert. Allerdings nur wenn das Geld nicht mit einer besseren Rendite angelegt werden kann.
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PK-Bezug
Fünfer oder Weggli? Oder beides?
Wollen Sie eine Rente beziehen? Oder lieber das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal bekommen? Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt - immerhin geht es in vielen Fällen um mehrere hunderttausend Franken.
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Eine Entscheidungshilfe vom VZ VermögensZentrum: Rente oder Kapital?
Freizügigkeitsleitungen
Wissen Sie, wo Ihr Geld ist?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, zieht auch Ihr Pensionskassenguthaben um. Selbst wenn Sie keine neue Stelle annehmen, ist Ihnen Ihr Guthaben sicher - es begleitet Sie ein Leben lang. Sofern Sie es nicht irgendwo achtlos liegen lassen.
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Führung der Freizügigkeitskonten: www.aeis.ch
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Administration Freizügigkeitskonten
Postfach, 8022 Zürich
Telefon 043 284 55 15
Visitenkarte (.vcf) herunterladen
Suche nach Freizügigkeitsleistungen: www.sfbvg.ch/...
Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG,
Postfach 5032, 3001 Bern,
Telefon 031 380 79 75
Visitenkarte (.vcf) herunterladen
Wohneigentum
2. Säule: Die Stütze fürs Eigenheim
Auch mit wenig Eigenkapital kann man ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen: mit Geldern aus dem Pensionskassenguthaben. Was wenige wissen: Eine Verpfändung ist in der Regel vorteilhafter als ein Vorbezug.
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Scheidung
Getrennte Wege, halbes Guthaben
Wem gehört das Vorsorgeguthaben im Fall einer Scheidung? Die während einer Ehe einbezahlten Pensionskassenbeiträge müssen zwischen den Ehegatten hälftig geteilt werden - unabhängig vom gewählten Güterstand.
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Informationsbroschüre für Frauen in Scheidung: Scheidung, Pensionskasse, AHV (PDF, 768 kb; Herausgeberin: Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten)
Teilzeitarbeit
Teilzeiter, aufgepasst!
Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Ihre Vorsorgesituation lässt oft zu wünschen übrig. Probleme ergeben sich vor allem bei mehreren kleinen Teilzeitpensen. Hier gilt es, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um allfällige Deckungslücken zu schliessen.
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Mitbestimmung
Keine falsche Bescheidenheit!
Information, Kontrolle, Mitsprache - Versicherte haben bei ihrer Pensionskasse Rechte. Wer davon keinen Gebrauch macht, riskiert, nicht optimal versichert zu sein. Oder dass einbezahltes Geld in irgendwelchen Kanälen versickert.
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Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch
Liste mit Adressen der BVG-Behörden (PDF, 32 kb)
Weitere Infos
Literatur, Adressen und Links
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Diese «Kompakt»-Ausgabe entstand in Zusammenarbeit mit dem VermögensZentrum
© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten


