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PK-Guthaben

Rente oder Kapital – das ist hier die Frage

Text:
  • Christian Kaiser
  •  und Fritz Keller
Bild:
  • Jupiterimages

Wollen Sie eine Rente beziehen? Oder lieber das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal bekommen? Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt – immerhin geht es in vielen Fällen um mehrere hunderttausend Franken.

Kapitalbezug als Alternative zur Rente: Manche angehenden Pensionäre überlegen sich mit gutem Grund, ob sie sich zumindest einen Teil ihres Alterskapitals auszahlen lassen und selber anlegen wollen. Gemäss Gesetz dürfen die Versicherten mindestens einen Viertel des Altersguthabens als Kapitalleistung beziehen. Viele Kassen gehen weiter und erlauben den Bezug des halben oder gesamten Guthabens.

Angesichts der Tatsache, dass die gesparten Guthaben häufig mehrere hunderttausend Franken betragen, ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile beider Varianten eingehend abzuwägen. Wichtig ist dabei vor allem: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Vergleich, damit Ihnen genügend Zeit bleibt für diesen wichtigen Entscheid.

Der wichtigste Unterschied zwischen Rente und Kapitalbezug besteht in der Flexibilität:

  • Kapitalbezug: Wer sich das Guthaben auszahlen lässt, kann darüber frei verfügen und die Höhe seiner Bezüge nach den eigenen Bedürfnissen ausrichten. Zudem lässt sich das Kapital, das beim Tod noch nicht aufgebraucht ist, vererben.
  • Bei der Rente hingegen sind die Bezüge fix; auch lassen sich damit keine grossen Einmalzahlungen tätigen, zum Beispiel zur Senkung einer Hypothek. Zudem geht das Kapital, das nicht für Rentenzahlungen verbraucht worden ist, zum Todeszeitpunkt einfach an die Pensionskasse.


Heutzutage wählen immer mehr Leute den Mittelweg. Mit einer Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente haben Sie den Fünfer und das Weggli: ein sicheres Einkommen zur Deckung der Grundbedürfnisse plus Kapital, über das Sie nach Bedarf verfügen können. Der Entscheid lautet also zunehmend «Rente und Kapital» statt «Rente oder Kapital». Falls Sie unsicher sind, sollten Sie einen kompetenten und unabhängigen Finanzberater beiziehen.

Frühpensionierung: Ein Beratungsgespräch empfiehlt sich auch, wenn Sie eine vorzeitige Pensionierung ins Auge fassen. Denn eine Frühpensionierung kompliziert die Ausgangslage zusätzlich: Der Kapitalstock ist kleiner, und die Pensionskassen dürfen den Umwandlungssatz reduzieren. Das hat empfindliche Einkommensverluste zur Folge: Pro Vorbezugsjahr beträgt die Rentenkürzung in der Regel zwischen fünf und sieben Prozent.

Wichtig zu wissen: Wer sich für die Rente entscheidet, braucht das der Pensionskasse nicht zu melden. Wer hingegen Kapital beziehen will, muss die Anmeldefrist einhalten, die im Reglement der Vorsorgeeinrichtung zu finden ist. Der Bezug des Kapitals muss je nach PK-Reglement sechs Monate bis drei Jahre vor der Pensionierung angemeldet werden. Wer einen Kapitalbezug anmeldet, kann das nach Ablauf der Frist in der Regel nicht widerrufen.

Rente und Kapital im direkten Vergleich

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) schreibt vor, dass die Vorsorgeeinrichtung Ihnen mindestens einen Viertel des Alterskapitals auszahlen muss, wenn Sie das wünschen. Viele Pensionskassen gehen aber darüber hinaus. Die folgende Übersicht vergleicht die Variante Rentenbezug mit der Variante Kapitalbezug.


RentenbezugKapitalbezug
regelmässiges Einkommen?ja, Teuerungs-
ausgleich von der Kasse abhängig
variabel und auf Dauer schwer abzuschätzen
sicheres Einkommen?ja, bis ans Lebensendenein, Anlagerisiko und Lang-
lebigkeitsrisiko
finanzielle Flexibilität?neinja, Kapital kann nach Bedarf eingesetzt werden
finanzielle Kenntnisse nötig?neinja, ausser man bezahlt einen Anlageprofi
Absicherung der
Hinter-bliebenen?
- 60 Prozent Witwen-/ Witwerrente,
20 Prozent Waisenrente (bis 25)
- keine obligatorische Leistung an Konkubinats-
partner
- nicht verbrauchtes Kapital fällt in der Regel an die Kasse
- das nicht verbrauchte Kapital geht an die Erben
- Erbgang kann im Testament geregelt werden
Besteuerung?als Ein-
kommen zu 100 Prozent
einmalige Besteuerung zu reduziertem Satz beim Bezug, dann Einkommens- und Vermögens-
steuer


Paare wählen mit Vorteil den besseren Topf

Immer häufiger sind beide Partner berufstätig. In der Folge sammeln sich ansehnliche Guthaben in zwei Pensionskassen. Da kann es sinnvoll sein, bei der einen die Rente zu beziehen und bei der anderen die Auszahlung des Kapitals zu verlangen. Vergleichen Sie vorher genau die Konditionen der beiden Pensionskassen: Wer bietet den besseren Umwandlungssatz? Wie hoch sind die Witwen- oder Witwerrenten? Wer hat innerhalb des Paars die höhere Lebenserwartung? Wie gesund sind die beiden Pensionskassen (Deckungsgrad)?

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