PK-Rente

Keine Anpassung an die Teuerung?

Text:
  • Hansjürg Reber
Ausgabe:
26/08

Frage: Bereits seit sieben Jahren bin ich Altersrentner. Zu meinem Erstaunen wurde in dieser Zeit meine Pensionskassen-Altersrente noch nie der Teuerung angepasst – ganz im Gegensatz zur AHV. Ist das korrekt?

Ja. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihre Rente der Preisentwicklung angepasst wird. Die Angleichung der Altersrenten an die Teuerung obliegt einzig dem Stiftungsrat Ihrer Pensionskasse. Ein Grund für eine Anpassung kann sein, dass dank einer überaus guten Börsenentwicklung ein höherer Ertrag resultierte, der zu einer Verbesserung der Renten eingesetzt werden soll. Anders sieht es bei laufenden Invaliden- oder Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse aus. Hier findet nach Ablauf von spätestens drei Jahren seit Auszahlung einer Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente eine Anpassung an die Teuerungsentwicklung statt. Der Anpassungssatz entspricht der Zunahme des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die Teuerungsanpassungen finden zum gleichen Zeitpunkt statt wie die der AHV.

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© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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