Teilzeitarbeit
Die Uhr tickt – sorgen Sie frühzeitig vor
- Text:
- Christian Kaiser
- und Fritz Keller
- Bild:
- Jupiterimages
Mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Ihre Vorsorgesituation lässt oft zu wünschen übrig. Hier gilt es, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um Deckungslücken zu schliessen.

Über 50 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiten Teilzeit, bei den Männern nur etwas mehr als zehn Prozent.
Die dreiteilige Vorsorge in der Schweiz lässt sich mit einem Cappuccino vergleichen: Die AHV bildet die Espresso-Basis, darüber sorgt die Pensionskasse für die Milch und zuoberst die freiwillige Selbstvorsorge fürs Schäumchen. In der Tasse der Teilzeitarbeitenden steckt im Vergleich zu den Vollzeitarbeitenden oft wenig drin. Das beginnt bei der Basis: Um dereinst eine volle AHV-Rente (Stand 2012: 2320 Franken im Monat) zu bekommen, benötigt man einen durchschnittlichen Jahresverdienst von 83'520 Franken und darf keine Beitragslücken haben – das schaffen nur die wenigsten Teilzeitarbeitenden. Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend tiefem Lohn erhalten nur die Minimalrente (1160 Franken).
Damit ihr schmaler Espresso nicht schwarz bleibt, müssen Teilzeiter zudem mindestens 20'880 Franken im Jahr verdienen. Denn erst ab dieser Schwelle ist der Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeitarbeitende in die Pensionskasse aufzunehmen und Arbeitgeberbeiträge zu entrichten.
Der volle Koordinationsabzug: Und dann ist da noch der Koordinationsabzug: Dieser Betrag, gegenwärtig 24'360 Franken, wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Würden Sie also mit einer Teilzeitstelle 35'000 Franken im Jahr verdienen, wären Sie bei der PK für 10'640 Franken versichert (35'000 minus 24'360 Franken). Dieser versicherte Lohn ist mehrfach von Bedeutung: Nach ihm richten sich die PK-Beiträge, die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Der reduzierte Koordinationsabzug: Glücklich schätzen können sich jene, deren PK für Teilzeitangestellte einen reduzierten Koordinationsabzug vornimmt. Zum Beispiel im Verhältnis zum Pensum: Würden Sie die genannten 35'000 Franken im Jahr mit einer 60-Prozent-Anstellung verdienen, erhöhte sich der versicherte Lohn auf 20'384 Franken (35'000 minus 14'616 Franken [60 Prozent von 24'360]). Wer sich für einen Teilzeitjob bewirbt, wirft also mit Vorteil einen kritischen Blick in das PK-Reglement seines potenziellen Arbeitgebers.
Lücken schliessen mit der dritten Säule: Doch selbst wenn eine PK solch vorteilhafte Regelungen bei Teilzeit festschreibt, bleibt die Vorsorgesituation von Teilzeitangestellten meist ungenügend. Es empfiehlt sich deshalb, allfällige Lücken über die dritte Säule zu schliessen. Denn leider gilt: Je weniger Kaffee und Milch in der Tasse sind, desto mehr müssen Teilzeitangestellte selbst für den Schaum sorgen.
Mehrere Teilzeitjobs: Wie Sie versichert sind
Die PK-Reglemente besonders aufmerksam studieren sollten all jene, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Je nach Beschäftigungssituation und PK-Regelung sind unterschiedliche Vorgehensweisen angezeigt, um die Vorsorgesituation zu optimieren.
Fall 1: Zwei Teilzeitbeschäftigungen mit je über 20'880 Franken Jahreslohn.
Gilt der eine Erwerbsteil als Haupterwerb, ist nur dieser versichert. Andernfalls sind Sie automatisch bei zwei Pensionskassen versichert. Das ist vor allem dann ungünstig, wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug vornehmen. Bei einem Jahreseinkommen von insgesamt 70'000 Franken (zum Beispiel 40'000 bei Arbeitgeber A, 30'000 bei Arbeitgeber B) beträgt der versicherte Verdienst lediglich 21'280 Franken. Sie können diesen Betrag erhöhen, indem Sie Ihr gesamtes Einkommen bei einem der beiden Arbeitgeber versichern. Die PK eines Arbeitgebers sollte diese freiwillige Versicherungsmöglichkeit jedoch vorsehen.
Fall 2: Zwei oder mehr Teilzeitbeschäftigungen, jede unter 20'880 Franken Jahreslohn.
Grundsätzlich sind Sie bei keinem Arbeitgeber versichert. Liegt die Summe der verschiedenen Einkünfte jedoch über 20'880 Franken im Jahr, können Sie sich freiwillig einer PK anschliessen. Voraussetzung dafür: Das PK-Reglement eines Arbeitgebers muss diese Möglichkeit vorsehen. Ist dies der Fall, sollten Sie davon Gebrauch machen. Falls das nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur, sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen und das Gesamteinkommen dort zu versichern (siehe «Links zum Artikel»). Die Auffangeinrichtung versichert zwar nur minimale Leistungen zu wenig attraktiven Konditionen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich ihr anzuschliessen, statt auf die Vorsorgebeiträge der Arbeitgeber zu verzichten.
Fall 3: Haupterwerb mit über 20'880 Franken Jahreslohn plus ein Nebenerwerb unter 20'880 Franken Jahreslohn.
Der Haupterwerb (zum Beispiel 40'000 Franken Jahreslohn) ist automatisch versichert, der Nebenerwerb (zum Beispiel 15'000 Franken) hingegen nicht. Da die Summe der Einkünfte über der Eintrittsschwelle liegt, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass auch auf den Nebenerwerb Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden. Lassen Sie in diesem Fall den Nebenerwerb freiwillig bei Ihrem Hauptarbeitgeber mitversichern – wenn dessen Reglement diese Möglichkeit vorsieht. Falls nicht, bleibt auch hier nur die Auffangeinrichtung.
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