Dritte Säule
Vorsorgekonto - kann ich splitten?
Frage: Ich habe auf meinem Vorsorgekonto 3a bald 60'000 Franken. Im Konkursfall der Bank sind jedoch nur 30'000 Franken pro Kunde geschützt, deshalb will ich mein Konto aufteilen. Darf die Bank die Aufteilung verweigern?
Sie können Ihr Vorsorgekonto jederzeit zu einer anderen Bank transferieren, aber nur als Ganzes. Eine nachträgliche Aufteilung auf mehrere Konten ist nicht zulässig. Das schreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung im Kreisschreiben Nummer 18. Teilauszahlungen aus der gebundenen Säule 3a sind nur möglich im Zusammenhang mit Wohneigentum oder für den Einkauf in eine Pensionskasse. Sie können jedoch ab sofort ein neues Konto bei einer anderen Bank äufnen, bis Sie wiederum die Limite der Einlagensicherung erreicht haben. So verteilen Sie Ihr Risiko auf zwei oder mehr Banken. Dies hat zudem den Vorteil, dass Sie die einzelnen Konten später gestaffelt auflösen können und Steuern sparen. Wenn der Betrag der Einlagensicherung erhöht wird, gilt das auch für die dritte Säule. Bei Kantonalbanken mit Staatsgarantie ist das Risiko am geringsten.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten


