Lebensversicherungen
Nichts aufschwatzen lassen!
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- 9/10
Eine Lebensversicherung kann empfehlenswert sein – aber längst nicht für alle. Viele Verkäufer sorgen mit falschen Versprechungen und liederlichen Abklärungen für Ärger und happige Verluste.
Petra Ammann* schloss 1995 eine gemischte Lebensversicherung bei der damaligen Winterthur-Leben ab. Sie zahlte total 82'500 Franken. Beim Ablauf der gebundenen 3a-Versicherung erhielt sie jetzt 85'231 Franken. Die Rendite: weniger als ein halbes Prozent. Verdient hat vor allem Axa Winterthur – über 19'000 Franken. Petra Ammann liess sich durch die versprochene garantierte Verzinsung von drei Prozent und die zusätzlichen Überschussanteile überzeugen. Was die Kosten der Versicherung anbelangt, sind die Angaben im Vertrag völlig undurchsichtig.
René Müller unterzeichnete 1999 den Antrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung der Swiss Life. Er zahlte eine Einmalprämie von 80'000 Franken. Man hatte ihn in der Offerte mit 9,5 Prozent Rendite geködert. Die sei zwar nicht garantiert, aber erreichbar, schrieb Swiss Life. Statt der prognostizierten 187'000 Franken erhält Müller nach zehn Jahren gerade mal 73'223 Franken. In der Offerte wurde mit unseriösen Renditeprognosen gerechnet – die 9,5 Prozent sind viel zu hoch gegriffen. Auf Kosten und Kursrisiken sei er nicht aufmerksam gemacht worden, sagt Müller. Heute ist auch ihm klar, dass die Risiken einer Fondsanlage allein der Versicherte trägt. Profitiert haben Berater und Swiss Life.
Riccardo Koller ist 24 Jahre alt, ledig und kinderlos. Im Frühling 2009 liess er sich von einem Kollegen beraten, der kurz zuvor beim Strukturvertrieb WNB eingestiegen war. Koller schloss auf Empfehlung eine fondsgebundene Lebensversicherung 3b der Liechtensteiner Quantum Leben ab:Laufzeit 35 Jahre, anfängliche Jahresprämie 3000 Franken, jährlich um vier Prozent ansteigend. Im Jahr 2043 beträgt die Prämie über 10'000 Franken. Ihm wurde eine Rendite von neun Prozent versprochen. Koller wurde letzten Herbst skeptisch und kündigte die Versicherung. Die bezahlte Prämie ist verloren. Auf die geforderte Kündigungsbestätigung wartet er noch heute.
Kassiert hat Kollers Kumpel. Die WNB-Berater leben von Provisionen und sind darauf angewiesen, Policen und Fonds-Sparpläne zu verkaufen. Die Masche ist stets gleich: Die Opfer stammen aus dem Bekanntenkreis der Berater, sind meist jung, ungebunden und unerfahren. Die Verträge sind langfristig ausgelegt und die Renditeversprechen zu optimistisch. Die Berater klären oft gar nicht erst ab, ob man überhaupt einen Versicherungsschutz braucht. Viele Betroffene reagieren erst nach Jahren, wenn sie die Prämien nicht mehr zahlen können. Die Verluste bei der Vertragsauflösung sind happig.
Das sind nicht etwa drei Extrembeispiele, sondern Fälle, mit denen sich das Beratungszentrum des Beobachters regelmässig konfrontiert sieht: Versicherte beklagen sich über mangelhafte Beratung beim Abschluss und fehlende Kulanz bei Reklamationen. Und oft kommen ihnen die Versicherungskonzerne keinen Schritt freiwillig entgegen.
Dabei können Lebensversicherungen sehr wohl sinnvoll sein dann nämlich, wenn eine Vorsorgelücke besteht. Dafür muss man insbesondere abklären, wie sich die finanzielle Situation im Fall einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall präsentieren wird. Genau hier liegt aber der Hund begraben. Oft erstellen die Berater keine oder nur eine ungenügende Vorsorgeanalyse. Ein grosser Fehler.
Denn nur mit einer sorgfältigen Analyse lässt sich genau ermitteln, wie gross die Vorsorgelücke ist. Das geht im Prinzip ganz einfach: Man zählt von den mutmasslichen künftigen Ausgaben die Einkünfte ab. Erst dann weiss man, wie stark man sich versichern sollte. Erfahrungsgemäss bestehen Lücken meist im Krankheitsfall. Unfälle sind weniger häufig und sind meist besser abgesichert.
Falls zur Existenzsicherung nötig, schliessen Sie mit Vorteil eine reine Risikoversicherung ab. Sie haben keinen Sparteil und lassen sich deshalb leichter anpassen, falls sich Ihre Bedürfnisse ändern sollten. Man kann sie auch problemlos auflösen. Wenn immer möglich, sollten Sie den Spar- und den Versicherungsteil trennen. Das ist nicht nur flexibler, sondern macht die Versicherung auch transparenter.
Wer als Anlagealternative eine gemischte Versicherung wählt oder sich das Renteneinkommen mit einer Leibrente sichern will, muss andere Überlegungen anstellen. Wichtig ist dann, dass Sie sich für eine Versicherung mit hohen garantierten Leistungen entscheiden. Die massiv gekürzten Überschussanteile und die schlechten Fondsrenditen der letzten Jahre haben gezeigt, dass man nur auf die in der Police garantierten Beträge zählen kann. Die Dauer der Versicherung sollte überschaubar sein. Wählen Sie nur Laufzeiten, die Sie aus heutiger Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen können. Ein vorzeitiger Rückkauf kann zu grossen Verlusten führen.
Die Erträge von Lebensversicherungen sind steuerfrei. Das ist aber nur der Fall, wenn die Verträge für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden. Bei Fondslösungen beträgt die minimale Frist gar zehn Jahre. Den Steuervorteil erhält man bei Versicherungen mit Einmalprämien nur, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Geburtstag erfolgt und man die Versicherung vor dem 66. Geburtstag abschliesst. Leibrenten müssen zu 40 Prozent als Einkommen versteuert werden – obwohl man die Einlagen bereits einmal versteuert hat. Auch einen allfälligen Rückkauf einer Rentenversicherung muss man so hoch versteuern.
Eine persönliche Beratung ist vor dem Abschluss angezeigt. Fragen Sie Ihren Berater auch nach seiner Ausbildung und Erfahrung. Ebenso ist es zwingend, dass Sie jeweils mehrere Angebote miteinander einholen und miteinander vergleichen, denn Kosten und Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich stark. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbestimmungen auf mögliche Ausschlüsse und auf ein vertragliches Rücktrittsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht dies nur in Ausnahmefällen vor. Und: Lassen Sie sich nie zu einer Unterschrift überreden oder drängen.
- Konkubinatspaar mit gemeinsamen Kindern oder mit gemeinsamem Wohneigentum: gegenseitige Absicherung mittels Risikoversicherung.
- Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, die sich geschäftlich etabliert haben: gemischte 3a-Versicherung möglich. Allenfalls separate Risikoversicherungen für zusätzliches Todesfallkapital oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Prämienbefreiung mitversichern.
- 75-jähriges Ehepaar, das sich guter Gesundheit erfreut: Leibrente, um das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abzudecken.
- Junge Familie, die Pensionskassenkapital für Wohneigentum bezieht: Die Pensionskassenleistungen werden bei Erwerbsunfähigkeit und Tod massiv gekürzt, deshalb die Lücke durch eine Vorsorgeanalyse ermitteln und mit Risikoversicherungen stopfen.
- Alleinstehender Vater erwachsener Kinder, der Wohneigentum durch Pensionskassenvorbezug finanziert: Stirbt er vor Erreichen des Rentenalters, erlischt die Leistungspflicht der Pensionskasse. Die Erben müssen den Vorbezug zurückzahlen. Dieser Betrag kann mit einer Todesfallrisikoversicherung gedeckt werden.
- Junge Alleinstehende ohne familiäre Verpflichtungen brauchen in der Regel gar keine Lebensversicherung. Banksparen ist günstiger.
- Wer keine Kursrisiken tragen kann oder will, soll bei fondsgebundenen Versicherungen nur solche wählen, die nach Ablauf eine Auszahlungssumme garantieren («garantierte Erlebensfallauszahlung»).
- Hohe Aktienanteile bei fondsgebundenen Versicherungen sind unsinnig. Aktienanlagen sind ausserhalb von Versicherungen günstiger zu haben. Kursgewinne sind bei Privatpersonen auch ohne Lebensversicherung steuerfrei.
- In Tiefzinsphasen lohnen sich gemischte Lebensversicherungen mit garantiertem Zins nie. Die Rendite ist so tief, dass die Steuerfreiheit keine Rolle spielt.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Lebensversicherungen
Nichts aufschwatzen lassen!
Eine Lebensversicherung kann empfehlenswert sein – aber längst nicht für alle. Viele Verkäufer sorgen mit falschen Versprechungen und liederlichen Abklärungen für Ärger und happige Verluste.
Petra Ammann* schloss 1995 eine gemischte Lebensversicherung bei der damaligen Winterthur-Leben ab. Sie zahlte total 82'500 Franken. Beim Ablauf der gebundenen 3a-Versicherung erhielt sie jetzt 85'231 Franken. Die Rendite: weniger als ein halbes Prozent. Verdient hat vor allem Axa Winterthur – über 19'000 Franken. Petra Ammann liess sich durch die versprochene garantierte Verzinsung von drei Prozent und die zusätzlichen Überschussanteile überzeugen. Was die Kosten der Versicherung anbelangt, sind die Angaben im Vertrag völlig undurchsichtig.
Angelockt mit viel zu hoher Rendite
René Müller unterzeichnete 1999 den Antrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung der Swiss Life. Er zahlte eine Einmalprämie von 80'000 Franken. Man hatte ihn in der Offerte mit 9,5 Prozent Rendite geködert. Die sei zwar nicht garantiert, aber erreichbar, schrieb Swiss Life. Statt der prognostizierten 187'000 Franken erhält Müller nach zehn Jahren gerade mal 73'223 Franken. In der Offerte wurde mit unseriösen Renditeprognosen gerechnet – die 9,5 Prozent sind viel zu hoch gegriffen. Auf Kosten und Kursrisiken sei er nicht aufmerksam gemacht worden, sagt Müller. Heute ist auch ihm klar, dass die Risiken einer Fondsanlage allein der Versicherte trägt. Profitiert haben Berater und Swiss Life.
Riccardo Koller ist 24 Jahre alt, ledig und kinderlos. Im Frühling 2009 liess er sich von einem Kollegen beraten, der kurz zuvor beim Strukturvertrieb WNB eingestiegen war. Koller schloss auf Empfehlung eine fondsgebundene Lebensversicherung 3b der Liechtensteiner Quantum Leben ab:Laufzeit 35 Jahre, anfängliche Jahresprämie 3000 Franken, jährlich um vier Prozent ansteigend. Im Jahr 2043 beträgt die Prämie über 10'000 Franken. Ihm wurde eine Rendite von neun Prozent versprochen. Koller wurde letzten Herbst skeptisch und kündigte die Versicherung. Die bezahlte Prämie ist verloren. Auf die geforderte Kündigungsbestätigung wartet er noch heute.
Kassiert hat Kollers Kumpel. Die WNB-Berater leben von Provisionen und sind darauf angewiesen, Policen und Fonds-Sparpläne zu verkaufen. Die Masche ist stets gleich: Die Opfer stammen aus dem Bekanntenkreis der Berater, sind meist jung, ungebunden und unerfahren. Die Verträge sind langfristig ausgelegt und die Renditeversprechen zu optimistisch. Die Berater klären oft gar nicht erst ab, ob man überhaupt einen Versicherungsschutz braucht. Viele Betroffene reagieren erst nach Jahren, wenn sie die Prämien nicht mehr zahlen können. Die Verluste bei der Vertragsauflösung sind happig.
Das sind nicht etwa drei Extrembeispiele, sondern Fälle, mit denen sich das Beratungszentrum des Beobachters regelmässig konfrontiert sieht: Versicherte beklagen sich über mangelhafte Beratung beim Abschluss und fehlende Kulanz bei Reklamationen. Und oft kommen ihnen die Versicherungskonzerne keinen Schritt freiwillig entgegen.
Am Anfang steht die Vorsorgeanalyse
Dabei können Lebensversicherungen sehr wohl sinnvoll sein dann nämlich, wenn eine Vorsorgelücke besteht. Dafür muss man insbesondere abklären, wie sich die finanzielle Situation im Fall einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall präsentieren wird. Genau hier liegt aber der Hund begraben. Oft erstellen die Berater keine oder nur eine ungenügende Vorsorgeanalyse. Ein grosser Fehler.
Denn nur mit einer sorgfältigen Analyse lässt sich genau ermitteln, wie gross die Vorsorgelücke ist. Das geht im Prinzip ganz einfach: Man zählt von den mutmasslichen künftigen Ausgaben die Einkünfte ab. Erst dann weiss man, wie stark man sich versichern sollte. Erfahrungsgemäss bestehen Lücken meist im Krankheitsfall. Unfälle sind weniger häufig und sind meist besser abgesichert.
Falls zur Existenzsicherung nötig, schliessen Sie mit Vorteil eine reine Risikoversicherung ab. Sie haben keinen Sparteil und lassen sich deshalb leichter anpassen, falls sich Ihre Bedürfnisse ändern sollten. Man kann sie auch problemlos auflösen. Wenn immer möglich, sollten Sie den Spar- und den Versicherungsteil trennen. Das ist nicht nur flexibler, sondern macht die Versicherung auch transparenter.
Anzeige:
Wer als Anlagealternative eine gemischte Versicherung wählt oder sich das Renteneinkommen mit einer Leibrente sichern will, muss andere Überlegungen anstellen. Wichtig ist dann, dass Sie sich für eine Versicherung mit hohen garantierten Leistungen entscheiden. Die massiv gekürzten Überschussanteile und die schlechten Fondsrenditen der letzten Jahre haben gezeigt, dass man nur auf die in der Police garantierten Beträge zählen kann. Die Dauer der Versicherung sollte überschaubar sein. Wählen Sie nur Laufzeiten, die Sie aus heutiger Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen können. Ein vorzeitiger Rückkauf kann zu grossen Verlusten führen.
Wann kann man Steuern sparen?
Die Erträge von Lebensversicherungen sind steuerfrei. Das ist aber nur der Fall, wenn die Verträge für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden. Bei Fondslösungen beträgt die minimale Frist gar zehn Jahre. Den Steuervorteil erhält man bei Versicherungen mit Einmalprämien nur, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Geburtstag erfolgt und man die Versicherung vor dem 66. Geburtstag abschliesst. Leibrenten müssen zu 40 Prozent als Einkommen versteuert werden – obwohl man die Einlagen bereits einmal versteuert hat. Auch einen allfälligen Rückkauf einer Rentenversicherung muss man so hoch versteuern.
Eine persönliche Beratung ist vor dem Abschluss angezeigt. Fragen Sie Ihren Berater auch nach seiner Ausbildung und Erfahrung. Ebenso ist es zwingend, dass Sie jeweils mehrere Angebote miteinander einholen und miteinander vergleichen, denn Kosten und Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich stark. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbestimmungen auf mögliche Ausschlüsse und auf ein vertragliches Rücktrittsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht dies nur in Ausnahmefällen vor. Und: Lassen Sie sich nie zu einer Unterschrift überreden oder drängen.
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