aktualisiert am 03. Jan 2011 15:17Säule 3a
Auch mit 64 noch privat vorsorgen?
Frage: Im November werde ich 64 und als Frau demnach pensioniert. Bis dahin arbeite ich aber noch. Kann ich auf mein Säule-3a-Konto jetzt noch einzahlen?
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Ja. Die Zahlung muss aber bis zu Ihrem 64. Geburtstag erfolgt sein, da Ihr Säule-3a-Konto zwingend an Sie ausbezahlt werden muss, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
Wie hoch die Maximalbeträge sind, die einbezahlt respektive in der Steuererklärung vom Erwerbseinkommen abgezogen werden können, hängt davon ab, ob Sie Beiträge an die berufliche Vorsorge (zweite Säule) leisten oder nicht.
- Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie im Jahr des ordentlichen Rentenalters den maximalen Beitrag von 6682 Franken einzahlen.
- Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder maximal 33'408 Franken einzahlen.
Ob Sie angestellt oder selbständig sind oder wie viel Sie gearbeitet haben, spielt dabei keine Rolle: Für den Aufbau der Säule 3a ist lediglich ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen Voraussetzung.
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