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Vorsorge

Auch ohne Job in Säule 3a einzahlen?

Text:
  • Marcel Weigele
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
16/11

Frage: Ich bin seit einigen Monaten ­arbeitslos und beziehe Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung. Kann ich trotzdem weiterhin in die 
gebundene Vorsorge 3a einzahlen, und wenn ja, wie viel?

Ja. Sie können trotz Arbeitslosigkeit Ihre Altersvorsorge weiter aufbauen. Solange Sie Arbeitslosentaggelder erhalten, sind Sie bei der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Auch wenn 
Sie keine Sparbeiträge in die zweite Säule mehr leisten, gelten Sie als aktiv versichert. Deshalb können Sie den sogenannten kleinen Beitrag in Ihre dritte Säule einzahlen. Dieser beträgt für das aktuelle Jahr 6682 Franken. Den Steuerabzug können Sie ebenfalls in dieser Höhe vornehmen. Mehr Geld einzuzahlen ist nicht erlaubt.

Kürzen müssten Sie den Beitrag nur, falls Ihre Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit und aus den Taggeldern dieses Jahres gesamthaft geringer wären als die zuläs­sige maximale Einzahlung.

Sobald Sie ausgesteuert sind, dürfen Sie keine weiteren Einzahlungen in die 
gebundene Vorsorge mehr leisten. Erst wenn Sie eine neue Arbeitsstelle haben, können Sie das Alterssparen fortsetzen.

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 04. Aug 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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