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Vorsorge
Das 3.-Säule-Konto auflösen?
Frage: Ich habe ein Säule-3a-Konto und möchte dieses für den Einkauf in die Pensionskasse verwenden. Kann ich das Konto einfach auflösen? Und ist ein Einkauf mit diesem Guthaben überhaupt sinnvoll?
Guthaben aus der Säule 3a, der sogenannten gebundenen Vorsorge, können aufgelöst werden, wenn Sie Ihr Guthaben in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) oder eine andere anerkannte Vorsorgeform (Säule-3a-Konto oder -Police) einbringen. Beachten Sie, dass ein Einkauf in die Pensionskasse gemäss einer gesetzlichen Bestimmung maximal bis zur Höhe der im Reglement festgelegten Leistungen erfolgen kann. Am besten fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse, wie hoch die maximale Einkaufssumme ist. Ein Einkauf mit Geld aus der gebundenen Vorsorge ist aus zwei Gründen sinnvoll: Das eingezahlte Kapital verzinst sich besser als auf einem Säule-3a-Konto, und Sie erhöhen Ihre zukünftige Altersrente. Einen Nachteil hat der Einkauf: Es kann dafür kein zusätzlicher Abzug in der Steuererklärung gemacht werden.
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© Beobachter Ausgabe 11 vom 23. Mai 2007 - Alle Rechte vorbehalten

