Betreibung
So kommen Sie an Ihr Geld
Wie Sie vorgehen müssen, wenn ein Schuldner nicht zahlt.
- Betreibung einleiten: Sie können die Betreibung über die Website www.betreibungsschalter.ch einleiten oder ein Formular zur Einleitung der Betreibung bei einem Betreibungsamt beziehen. Ausfüllen und an das Amt am Wohnsitz des Schuldners schicken. Von nun an werden Sie über das weitere Vorgehen vom Amt per Formular informiert.
- Ohne schriftliche Schuldanerkennung wirds harzig: Versuchen Sie mit Phantasie den Schuldner zu einer Unterschrift zu bewegen. Bei mündlichen Verträgen auch noch nachträglich. Kommen Sie hierfür wenn nötig dem Schuldner entgegen (Stundung, Abzahlungsvereinbarung).
- Erkundigen Sie sich nach der Verjährungsfrist der Forderung: Je nach Forderungsgrund beträgt sie ein Jahr, fünf oder zehn Jahre. Die Betreibung unterbricht die Verjährungsfrist; sie beginnt dann von neuem zu laufen.
- Zahlungssicherung prüfen: Sobald Sie vorleistungspflichtig sind oder die Bezahlung auf Kredit gewähren – beispielsweise als Verkäufer, Garagist oder Darlehensgeber –, sollten Sie bei Vertragsschluss Sicherheiten wie Bürgschaften, Pfänder, Bankgarantien oder Eigentumsvorbehalte in Betracht ziehen.
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© Beobachter Online 23. Jul 2002 - Alle Rechte vorbehalten




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