Beim Betreibungs- und Konkursamt Glarus bekommt man auch als Auswärtiger ohne Weiteres einen leeren Betreibungsregisterauszug. Ob man im Kanton wohnt, spielt keine Rolle. «Wir überprüfen nicht, ob der Gesuchsteller Wohnsitz im Betreibungskreis hat oder gehabt hat», bestätigt Thomas Schiesser vom Glarner Amt. Er stützt sich auf eine neue Weisung des Bundesamts für Justiz (BJ), die seit der Einführung des schweizweit gültigen Auszugs gilt. «Es gibt keine gesetzliche Regel, nach der die Ausgabe eines Betreibungsregisterauszugs davon abhängig wäre, dass der Schuldner im Betreibungskreis wohnt», sagt Professor Rodrigo Rodriguez vom BJ.

Die Weisung aus Bern stösst bei vielen Betreibungsämtern auf Unverständnis. «Wir haben Zugriff auf die Daten der Einwohnerkontrolle. Warum sollen wir dieses einfache Hilfsmittel nicht mehr nutzen, um festzustellen, ob die Angaben richtig sind?», fragt Philipp Annen, Leiter des Betreibungs- und Konkursamts Chur. «Wir halten uns daher nicht an die Weisung und prüfen weiterhin, ob der Schuldner im Betreibungskreis wohnt.»

«Das ist realitätsfremd»

Das tun auch seine Kollegen vom Betreibungsamt der Stadt St. Gallen. Ihr Leiter Bogdan Todic: «Jemandem einen Auszug auszustellen, der nie in unserem Betreibungskreis Wohnsitz hatte, ist nicht nachvollziehbar. Das ist realitätsfremd und öffnet Personen mit betrügerischen Absichten Tür und Tor.» Aus dem gleichen Grund halten sich auch die Betreibungsämter von Basel, Biel, Uster und Zürich nicht an die Weisung aus Bern, wie eine Umfrage des Beobachters ergeben hat.

Der Schweizer Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) kennt das Problem mit den leeren Auszügen. «Noch problematischer ist aber, dass der Auszug nur für den betreffenden Betreibungskreis gilt», sagt HEV-Rechtsanwalt Pavlo Stathakis. «Wir fordern einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug, wie es ihn beim Strafregisterauszug schon längst gibt. Nur so kann man zuverlässig überprüfen, ob der Interessent Schulden hat.»

Landesweiter Zugriff gefordert

Mit dieser Forderung rennt der Hauseigentümerverband bei Martin Candinas offene Türen ein. Der Bündner CVP-Nationalrat forderte bereits Ende 2012 in seinem Postulat «Dem Schuldentourismus einen Riegel schieben» den Bundesrat auf, sämtliche Betreibungsregister elektronisch zu verbinden. «So wären die einzelnen Ämter in der Lage, eine schweizweit gültige Betreibungsauskunft zu erteilen», sagt Candinas. Der Nationalrat hat sein Postulat mittlerweile angenommen. Jetzt muss das Bundesamt für Justiz das Anliegen prüfen. «Voraussichtlich Ende Jahr wird der Bundesrat den Bericht verabschieden», sagt David Rüetschi vom BJ.

So kommt man zur Betreibungsauskunft

Für sich selbst kann man problemlos einen Betreibungsregisterauszug beantragen. Für das Gesuch verwendet man am besten das Online-Formular auf Betreibungsschalter.ch. Der Auszug kostet 17 Franken plus Porto.

Wenn es um den Auszug einer anderen Person geht, ist es nicht so einfach. Man erhält diesen zwar beim Betreibungsamt an deren Wohnort – aber nur, wenn man ein legitimes Interesse glaubhaft machen kann: Man muss mit einem Dokument nachweisen, dass man mit der Person in Vertragsverhandlungen steht.

Im Auszug sind generell nur Betreibungen aufgeführt, die in den letzten fünf Jahren im Betreibungskreis, für den das Betreibungsamt zuständig ist, eingeleitet wurden. Falls also jemand einen Auszug vorlegt, der nicht an seinem Wohnort ausgestellt wurde, sollten Sie von ihm zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Einwohnerkontrolle verlangen.