Namenverwechslung

Plötzlich nicht mehr kreditwürdig

Text:
  • Martin Müller
Ausgabe:
15/08

Was ist zu tun, wenn es Verwechslungen gibt mit Namensvettern oder -cousinen und daher etwa die Kreditwürdigkeit leidet?

Dass Barbara Meier einen recht häufigen Namen hat, störte sie bislang nicht. Bis sie Opfer einer Verwechslung wurde. Das kam so: Barbara Meier wollte eine Kreditkarte. Ihre Bank beschied ihr, dass sie keine erhalte, weil man an ihrer Kreditfähigkeit zweifle. «Dabei hatte ich mein Leben lang nie Schulden», sagt die 49-Jährige; das zeigt auch ihr Betreibungsauszug.

Kurz darauf erhielt sie mehrere Mahnbriefe von Inkassobüros: Sie habe diverse Rechnungen und Verlustscheine nicht bezahlt. Doch Meier kannte keinen der erwähnten Firmennamen. Erst nach hartnäckiger telefonischer Nachfrage ahnte sie: Die Firmen verwechselten sie mit einer anderen in Brugg AG wohnhaft gewesenen Barbara Meier - und gaben fälschlicherweise ihre Daten an eine Kreditauskunftsdatenbank weiter. Weder Geburtsjahr noch Adresse stimmten überein, doch die Inkassobüros hielten an ihren Forderungen fest.

Jetzt muss Meier bei jedem dieser Büros, bei jeder beteiligten Firma, bei der Informationsstelle für Konsumkredit und bei verschiedenen Kreditauskunftsdatenbanken nachfragen, was über sie gespeichert ist. Sie muss beweisen, welche Daten falsch sind, und sie muss verlangen, dass diese berichtigt oder gelöscht werden. Einfacher gesagt als getan, denn «die meisten dieser Firmen reagieren zunächst einmal nicht auf meine Anfragen», klagt Meier. Ein langer Atem und viel Geduld sind gefragt, bis sie vielleicht irgendwann doch noch eine Kreditkarte erhält.

Weitere Infos

Musterbriefe für Auskunftsbegehren und Anleitungen gibts auf der Site des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: >http://www.edoeb.admin.ch/...

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