Privatkonkurs
Was Sie wissen müssen
Wie Sie vorgehen müssen und was zu beachten ist, wenn Sie Konkurs anmelden müssen.
- Jede Person kann mit einer sogenannten Insolvenzerklärung Privatkonkurs beantragen.
- Zuständig ist das Bezirksgericht an Ihrem Wohnort. Reichen Sie dort eine Gläubigerliste mit sämtlichen offenen Forderungen ein. Der Richter bewilligt den Privatkonkurs jedoch nur, wenn Sie nachweisen können, dass eine private Schuldensanierung gescheitert ist oder aussichtslos erscheint.
- Sie müssen dem Gericht einen Vorschuss leisten, denn die Kosten des Verfahrens tragen Sie. Der Vorschuss beträgt je nach Gericht zwischen 1800 und 5000 Franken; die gesamten Konkurskosten belaufen sich auf rund 4000 bis 5000 Franken.
- Der Konkurs ist eine Totalliquidation Ihrer Schulden und vor allem auch Ihres Vermögens: Das Konkursamt macht eine Inventur des gesamten Eigentums. Sie verlieren daran jegliche Berechtigung.
- Ihre Guthaben werden eingezogen, sämtliche Vermögensgegenstände versteigert und verkauft.
- Der Erlös dient der Befriedigung der Gläubiger: Das Geld wird anteilsmässig verteilt.
- Für den Fehlbetrag erhält der Gläubiger einen Verlustschein. Dieser verjährt nach 20 Jahren.
- Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger Sie jederzeit erneut betreiben.
- Falls Sie seit dem Konkurs kein neues Vermögen bilden konnten und dies mit Rechtsvorschlag geltend machen, ist die erneute Betreibung blockiert.
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© Beobachter Ausgabe 1 vom 08. Jan 2004 - Alle Rechte vorbehalten

