Als Samuel Steiner (Name geändert) seine Kreditkartenabrechnung kontrollierte, glaubte er an einen Rechenfehler. Von der Vormonatsrechnung über 3122 Franken hatte er 3000 bezahlt. Für den Restbetrag erhielt er eine Zinsforderung über 25 Franken – das entspricht einem Jahreszins von stolzen 245 Prozent.

Der Grund: Die GE Money Bank, die seine Migros-Budget-Kreditkarte herausgibt, berechnet den Kreditzins «auf allen Bezügen». Darunter versteht die Bank den ganzen Rechnungsbetrag. Etwa so steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Kreditkartenfirmen. Anders gesagt: Man bezahlt Zinsen auf Schulden, die bereits abbezahlt sind.

Für den Kreditexperten Mario Roncoroni, Geschäftsführer des Vereins Schuldensanierung Bern, ist diese Praxis «ganz eindeutig gesetzwidrig». Erstens verschleiern die Firmen so den effektiven Jahreszins (das Gesetz verlangt eine klare Angabe), zweitens umgehen sie die gesetzliche Wucherzinsgrenze (15 Prozent), drittens ist es ein Verstoss gegen Treu und Glauben, weil der Konsument nicht mit einer solch unfairen Regelung rechnen muss. Damit ist klar: Kunden können solche Wucherzinsen verweigern.

Langes Warten auf Rückzahlung

So war es bei Samuel Steiner. Nachdem er mehrmals schriftlich intervenierte, erstattete die GE Money Bank die zu viel kassierten Zinsen zurück, angeblich aus «Kulanz». Von Kulanz kann aber selbst bei grosszügigster Auslegung keine Rede sein: Im September 2008, als der Vorfall passierte, stand in den AGB, die Zinsen würden «auf dem gesamten ausstehenden Restbetrag» berechnet. Doch – o Wunder! – kurz darauf wurde das Kleingedruckte geändert; seither werden die Zinsen «auf dem gesamten Rechnungsbetrag» erhoben.

Der Wortlaut sei nur «im Sinne der besseren Verständlichkeit angepasst worden», der Inhalt sei «unverändert», behauptet Ute Dehn, Sprecherin der GE Money Bank. Die Berechnungsmethode entspreche «einer bankenüblichen Kontokorrentverzinsung» und sei gesetzeskonform.

Das heisst auf Deutsch: Wer die ganze Rechnung pünktlich begleicht, zahlt keine Zinsen. Wer abbezahlt, muss Zinsen zahlen, und zwar ab dem Kaufdatum und auf dem gesamten Betrag, also noch bevor die Rechnung kommt und er einen Teilbetrag überweisen kann.

Ob legal oder nicht – diese Praxis ist in der Branche üblich, etwa auch bei der UBS. CS sowie Swisscard (mit Coop-Supercard) berechnen die Zinsen immerhin erst ab dem Rechnungsdatum. Dass es fair geht, zeigt Postfinance. Sprecher Alex Josty versichert, der Zins werde «nur auf dem geschuldeten Betrag» verrechnet.