Schuldensanierung
Bald schuldenfrei – so gehts
- Text:
- Bild:
- Ruben Wyttenbach
- und Thinkstock Kollektion
- Ausgabe:
- 9/10
Die sogenannte einvernehmliche Schuldenbereinigung wird nur selten benützt. Obwohl damit die Schuldensanierung einfach und günstig ist.
Die «Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage» verspricht im Parterre Erlösung. Wer eher auf irdische Hilfe vertraut, steigt die Treppen hoch in den ersten Stock zur Berner Schuldenberatung an der Seftigenstrasse.
Das hat auch Cecile Wagner* getan. Seit ihrem Lehrabschluss hatte die damals 23-jährige gelernte Verkäuferin ihre suchtmittelabhängige Mutter mit Geld unterstützt. 2006 hatte sie ihr mit einem Kleinkredit über 10'000 Franken ein Auto gekauft. Die Rückzahlung des Kredits war mit 22 Franken Stundenlohn kaum möglich. Erst recht nicht, als Cecile Wagner ihre damalige Stelle in einem Callcenter verlor und sechs Monate lang arbeitslos war. Steuerrechnungen blieben liegen. Mahnschreiben wurden nicht mehr geöffnet. Es folgten Betreibungen, Lohnpfändung – der ganze Rattenschwanz. «Es war mir peinlich. Die Gläubiger hatten Anrecht auf ihr Geld, aber ich konnte ihnen keines geben», erinnert sich Wagner.
Die Wende kam im November 2007. Bei ihrer neuen Arbeitgeberin konnte sie von einer temporären zu einer Festanstellung wechseln. «Ich legte beim Anstellungsgespräch alles auf den Tisch. Zum Glück», meint die Bernerin heute. Denn ihre Chefin zeigte Verständnis und schickte sie zur Movis AG, die Beratung für Mitarbeitende mit finanziellen Problemen anbietet. Dort wurde ein erstes Budget erstellt. Dabei zeigte sich, dass eine Schuldensanierung nicht ausgeschlossen war. Cecile Wagner meldete sich auf Empfehlung von Movis bei der Berner Schuldenberatung.
Die Sanierung konnte jedoch nicht sofort in Angriff genommen werden. Wagners persönliche Situation war zu instabil: Zuerst musste sie lernen, sich von ihrer Mutter abzugrenzen. Ende 2007 zog die junge Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Später fand sie zusammen mit ihrem Freund eine günstige Wohnung. Die Schuldensanierung konnte beginnen.
Ein erster Überblick ergab: Den Schulden von rund 39'000 Franken stand ein Einkommen von knapp 4200 Franken im Monat gegenüber. Noémie Zurn-Vulliamoz von der Berner Schuldenberatung erstellte darauf basierend ein aktuelles Haushaltsbudget. Auch sie kam zum Schluss, dass eine Schuldensanierung erfolgversprechend war, und arbeitete ein konkretes Sanierungsbudget aus. Es umfasst das betreibungsrechtliche Existenzminimum und wird um verschiedene Beträge wie laufende Steuern, voraussehbare notwendige Auslagen wie Krankheitskosten, einen Freibetrag sowie Kosten für die Schuldensanierung erweitert. Was nach Abzug vom Lohn übrigbleibt, bildet den Betrag, der zum Abzahlen der Schulden zur Verfügung steht.
Im Fall von Cecile Wagner waren das 286 Franken pro Monat. Das war zu wenig, um in vernünftiger Zeit schuldenfrei zu werden. Erfahrungsgemäss sollte die Rückzahlung nicht länger als 36 Monate dauern. Cecile Wagner konnte ihren Gläubigern deshalb nur eine Dividende von rund 25 bis 30 Prozent des geschuldeten Betrags anbieten. Auf den Rest ihrer Forderungen würden sie verzichten müssen.
Wie aber die Gläubiger zu einem solchen Verzicht bewegen? Das Gesetz sieht zwei Verfahren vor: die einvernehmliche private Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Nachlassvertrag. Bei beiden Varianten kann der Schuldner während einer gewissen Zeit nicht betrieben werden.

Verblüffend: Schuldenberaterin Noémie Zurn-Vulliamoz bringt Gläubiger dazu, auf Geld zu verzichten.
Die Schuldenbereinigung wurde bei der letzten Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vor 13 Jahren eingeführt. Sie macht das Verfahren einfacher und günstiger als bei einem gerichtlichen Nachlassvertrag. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger sich aussergerichtlich auf einen Nachlassvertrag einigen. Anders als bei der gerichtlichen Variante müssen hier alle Gläubiger einverstanden sein. Lehnt auch nur ein einziger den Vorschlag ab, ist die Schuldenbereinigung gescheitert.
Trotz diesem Risiko empfahl Schuldenberaterin Noémie Zurn-Vulliamoz die einvernehmliche private Schuldenbereinigung. Diese erfreut sich mittlerweile hoher Akzeptanz bei Gläubigern und Gerichten. Mitte August 2008 reichte Cecile Wager ein entsprechendes Gesuch ein. Das Gericht bewilligte dieses umgehend und setzte Zurn-Vulliamoz als Sachwalterin ein.
Sie führte nochmals einen Schuldenruf durch, damit sich Gläubiger melden konnten. Sie half bei der Verbesserung des Budgets und organisierte bei gemeinnützigen Organisationen zwei Sanierungsdarlehen.
Im November 2008 machte sie den Gläubigern das Angebot, eine Nachlassdividende von knapp 31 Prozent der ursprünglichen Forderungen zu zahlen. Ein gutes Angebot. Doch ein Inkassobüro und eine Kreditbank akzeptierten nicht. «Das war ein Schlag ins Gesicht», erzählt Cecile Wagner. Doch ihre Sachwalterin liess nicht locker und kämpfte für das Abzahlungskonzept. Dank einer Lohnerhöhung auf den 1. Januar 2009 konnte Zurn-Vulliamoz eine Dividende von 38,5 Prozent offerieren. Ein Angebot, dem dann Ende 2008 alle Gläubiger zustimmten. Die Nachlassdividende wurde ausbezahlt und das Verfahren vom Gericht als beendet erklärt.
Cecile Wagner ist noch lange nicht fertig mit dem Abzahlen ihrer Schulden. Jeden Monat überweist sie 1250 Franken auf das Konto bei der Berner Schuldenberatung: 450 Franken für die Rückzahlung der Darlehen, den Rest für die laufenden Steuern und Sachwalterkosten. Auch sonst ist sie in Kontakt mit ihrer Schuldenberaterin geblieben. Alle drei Monate setzt sie sich mit Noémie Zurn-Vulliamoz zusammen, überprüft das Budget und bespricht Probleme. «Als Selbstschutz», meint Wagner.
Am 31. Januar 2011 wird sie endlich schuldenfrei sein. Was sie dann tun wird, weiss Wagner schon heute: «Sicher nicht unvernünftig Geld ausgeben.» Und ergänzt: «Es war mir eine Lehre fürs Leben.»
- Sie leben in stabilen Verhältnissen. Das heisst: Sie sind weder süchtig noch arbeitslos, stehen nicht vor einer Scheidung und wohnen in einer nicht allzu teuren Wohnung.
- Sie führen die Sanierung mit einer anerkannten Schuldenberatungsstelle durch. Adressen finden Sie unter www.schuldeninfo.ch.
- Sie verfügen über ein regelmässiges Einkommen, das über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt und es Ihnen möglich macht, ein Sanierungsbudget zu erstellen. Für die Ausarbeitung des Sanierungsbudgets und die Berechnung der Abzahlungsraten bietet die Berner Schuldenberatung Hilfe an (www.schuldeninfo.ch).
- Sie sind bereit, sich während drei bis vier Jahren finanziell erheblich einzuschränken.
- Unter Ihren Gläubigern gibt es keine, die dafür bekannt sind, dass sie bei einer Schuldenbereinigung nie mitmachen.
- Sie sind bereit, Verfahrenskosten von bis zu 600 Franken zu übernehmen. Die Kosten für die Arbeit der Schuldenberatungsstelle (zwischen 2000 und 5000 Franken) werden aus dem Sanierungsbudget bezahlt.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 28. Apr 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Schuldensanierung
Bald schuldenfrei – so gehts
Die sogenannte einvernehmliche Schuldenbereinigung wird nur selten benützt. Obwohl damit die Schuldensanierung einfach und günstig ist.
Die «Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage» verspricht im Parterre Erlösung. Wer eher auf irdische Hilfe vertraut, steigt die Treppen hoch in den ersten Stock zur Berner Schuldenberatung an der Seftigenstrasse.
Das hat auch Cecile Wagner* getan. Seit ihrem Lehrabschluss hatte die damals 23-jährige gelernte Verkäuferin ihre suchtmittelabhängige Mutter mit Geld unterstützt. 2006 hatte sie ihr mit einem Kleinkredit über 10'000 Franken ein Auto gekauft. Die Rückzahlung des Kredits war mit 22 Franken Stundenlohn kaum möglich. Erst recht nicht, als Cecile Wagner ihre damalige Stelle in einem Callcenter verlor und sechs Monate lang arbeitslos war. Steuerrechnungen blieben liegen. Mahnschreiben wurden nicht mehr geöffnet. Es folgten Betreibungen, Lohnpfändung – der ganze Rattenschwanz. «Es war mir peinlich. Die Gläubiger hatten Anrecht auf ihr Geld, aber ich konnte ihnen keines geben», erinnert sich Wagner.
Zuerst sich von der Mutter lösen
Die Wende kam im November 2007. Bei ihrer neuen Arbeitgeberin konnte sie von einer temporären zu einer Festanstellung wechseln. «Ich legte beim Anstellungsgespräch alles auf den Tisch. Zum Glück», meint die Bernerin heute. Denn ihre Chefin zeigte Verständnis und schickte sie zur Movis AG, die Beratung für Mitarbeitende mit finanziellen Problemen anbietet. Dort wurde ein erstes Budget erstellt. Dabei zeigte sich, dass eine Schuldensanierung nicht ausgeschlossen war. Cecile Wagner meldete sich auf Empfehlung von Movis bei der Berner Schuldenberatung.
Die Sanierung konnte jedoch nicht sofort in Angriff genommen werden. Wagners persönliche Situation war zu instabil: Zuerst musste sie lernen, sich von ihrer Mutter abzugrenzen. Ende 2007 zog die junge Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Später fand sie zusammen mit ihrem Freund eine günstige Wohnung. Die Schuldensanierung konnte beginnen.
Ein erster Überblick ergab: Den Schulden von rund 39'000 Franken stand ein Einkommen von knapp 4200 Franken im Monat gegenüber. Noémie Zurn-Vulliamoz von der Berner Schuldenberatung erstellte darauf basierend ein aktuelles Haushaltsbudget. Auch sie kam zum Schluss, dass eine Schuldensanierung erfolgversprechend war, und arbeitete ein konkretes Sanierungsbudget aus. Es umfasst das betreibungsrechtliche Existenzminimum und wird um verschiedene Beträge wie laufende Steuern, voraussehbare notwendige Auslagen wie Krankheitskosten, einen Freibetrag sowie Kosten für die Schuldensanierung erweitert. Was nach Abzug vom Lohn übrigbleibt, bildet den Betrag, der zum Abzahlen der Schulden zur Verfügung steht.
Im Fall von Cecile Wagner waren das 286 Franken pro Monat. Das war zu wenig, um in vernünftiger Zeit schuldenfrei zu werden. Erfahrungsgemäss sollte die Rückzahlung nicht länger als 36 Monate dauern. Cecile Wagner konnte ihren Gläubigern deshalb nur eine Dividende von rund 25 bis 30 Prozent des geschuldeten Betrags anbieten. Auf den Rest ihrer Forderungen würden sie verzichten müssen.
Wie aber die Gläubiger zu einem solchen Verzicht bewegen? Das Gesetz sieht zwei Verfahren vor: die einvernehmliche private Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Nachlassvertrag. Bei beiden Varianten kann der Schuldner während einer gewissen Zeit nicht betrieben werden.
Verblüffend: Schuldenberaterin Noémie Zurn-Vulliamoz bringt Gläubiger dazu, auf Geld zu verzichten.
Jeder einzelne Gläubiger muss zustimmen
Die Schuldenbereinigung wurde bei der letzten Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vor 13 Jahren eingeführt. Sie macht das Verfahren einfacher und günstiger als bei einem gerichtlichen Nachlassvertrag. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger sich aussergerichtlich auf einen Nachlassvertrag einigen. Anders als bei der gerichtlichen Variante müssen hier alle Gläubiger einverstanden sein. Lehnt auch nur ein einziger den Vorschlag ab, ist die Schuldenbereinigung gescheitert.
Trotz diesem Risiko empfahl Schuldenberaterin Noémie Zurn-Vulliamoz die einvernehmliche private Schuldenbereinigung. Diese erfreut sich mittlerweile hoher Akzeptanz bei Gläubigern und Gerichten. Mitte August 2008 reichte Cecile Wager ein entsprechendes Gesuch ein. Das Gericht bewilligte dieses umgehend und setzte Zurn-Vulliamoz als Sachwalterin ein.
Sie führte nochmals einen Schuldenruf durch, damit sich Gläubiger melden konnten. Sie half bei der Verbesserung des Budgets und organisierte bei gemeinnützigen Organisationen zwei Sanierungsdarlehen.
«Das war ein Schlag ins Gesicht»
Im November 2008 machte sie den Gläubigern das Angebot, eine Nachlassdividende von knapp 31 Prozent der ursprünglichen Forderungen zu zahlen. Ein gutes Angebot. Doch ein Inkassobüro und eine Kreditbank akzeptierten nicht. «Das war ein Schlag ins Gesicht», erzählt Cecile Wagner. Doch ihre Sachwalterin liess nicht locker und kämpfte für das Abzahlungskonzept. Dank einer Lohnerhöhung auf den 1. Januar 2009 konnte Zurn-Vulliamoz eine Dividende von 38,5 Prozent offerieren. Ein Angebot, dem dann Ende 2008 alle Gläubiger zustimmten. Die Nachlassdividende wurde ausbezahlt und das Verfahren vom Gericht als beendet erklärt.
Cecile Wagner ist noch lange nicht fertig mit dem Abzahlen ihrer Schulden. Jeden Monat überweist sie 1250 Franken auf das Konto bei der Berner Schuldenberatung: 450 Franken für die Rückzahlung der Darlehen, den Rest für die laufenden Steuern und Sachwalterkosten. Auch sonst ist sie in Kontakt mit ihrer Schuldenberaterin geblieben. Alle drei Monate setzt sie sich mit Noémie Zurn-Vulliamoz zusammen, überprüft das Budget und bespricht Probleme. «Als Selbstschutz», meint Wagner.
Am 31. Januar 2011 wird sie endlich schuldenfrei sein. Was sie dann tun wird, weiss Wagner schon heute: «Sicher nicht unvernünftig Geld ausgeben.» Und ergänzt: «Es war mir eine Lehre fürs Leben.»
Schuldensanierung: So klappts
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