Unfallversicherung
Der Unfallversicherungsschutz endet 30 Tage nach der Aussteuerung. Innerhalb dieser Frist kann die Deckung durch eine Abredeversicherung bei der Suva um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Prämie dafür beträgt derzeit 25 Franken pro Monat. Sobald dieser Versicherungsschutz abläuft, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert werden.
Pensionskasse
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) sind Arbeitslose gegen die Risiken Invalidität und Tod bei der sogenannten Auffangeinrichtung versichert. Die Deckung endet dort einen Monat nach der letzten Taggeldzahlung, doch können sich Ausgesteuerte freiwillig weiter versichern. Der entsprechende Antrag muss spätestens 30 Tage nach Ende der Taggeldzahlungen bei der Auffangeinrichtung eintreffen.
Kinderzulagen
Seit Anfang 2009 haben nebst den Angestellten auch die Nichterwerbstätigen Anspruch auf Kinderzulagen. Bezieht nicht bereits der andere Elternteil die Kinderzulagen, sollten Sie deshalb nach der Aussteuerung einen Antrag auf Auszahlung stellen. Melden Sie sich dafür bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.
Krankentaggeld
Wer eine Krankentaggeldversicherung hat, sollte abklären, ob diese auch nach der Aussteuerung Taggeldzahlungen erbringt, falls Sie arbeitsunfähig werden sollten. Wenn nicht, sollte eine Kündigung dieser Versicherung ins Auge gefasst werden.
Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung
Unter Umständen entsteht aufgrund der Aussteuerung ein Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Voraussetzungen dafür sind kantonal unterschiedlich festgelegt. Informationen dazu vermitteln die sozialen Dienste am Wohnort oder die kantonale Ausgleichskasse.
Ausgesteuert
Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt – wie weiter?
Ausgesteuert – wer als Arbeitsloser in diesen Status fällt, dem stellen sich viele Fragen. Was tun, wenn die Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgeschöpft sind?
Wenn jemand die Stelle verliert und sich bei einer regionalen Arbeitsvermittlung anmeldet, besteht während rund zweier Jahre Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Wer danach immer noch ohne Job ist, fällt in jenen Status, der bei Betroffenen Existenzängste und viele Fragen hervorruft: «ausgesteuert». Zurzeit sind das monatlich rund 2200 Personen. Viele, die durch die Krise den Job verloren haben, werden in Kürze dazukommen. Ihnen allen stellt sich die Frage: Wie gehts weiter, was muss ich tun?
Zwar findet die Mehrheit der Ausgesteuerten innert fünf Jahren wieder eine Stelle – die meisten bereits im ersten Jahr. Doch zwei von zehn Ausgesteuerten sind auch nach fünf Jahren noch ohne Job, wie eine kürzlich vom Bund veröffentlichte Studie zeigt.
Artikel zum Thema
Budget: Den Geldfressern auf der Spur
(Ausgabe: 2/10)
Wer ausgesteuert wird und genügend eigenes Vermögen aufweist, muss dieses für den Lebensunterhalt einsetzen. Das vorhandene Kapital soll möglichst lange reichen, deshalb ist eine sorgfältige Planung sinnvoll. Nur wer mittellos ist, hat gemäss Verfassung Anspruch auf Hilfe – im Klartext: Sozialhilfe, wo letztlich etwa 15 Prozent der Ausgesteuerten landen.
Wichtige Vorkehrungen
Hier in geraffter Form eine Wegleitung, wer nach der Aussteuerung wie vorzugehen hat und wie es mit dem Versicherungsschutz weiterläuft.
Ausgesteuerte ohne Vermögen
Ausgesteuerte mit Vermögen
Es kommt nicht darauf an, wie man sein Vermögen angelegt hat (Aktien, Bankkonto oder Haus): Wohneigentum gehört grundsätzlich zum Vermögen.
Die AHV-Rente kann um ein oder zwei ganze Jahre vorbezogen werden. Allerdings wird die Rente lebenslang gekürzt. Die Kürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Ausnahme: Bei Frauen mit Jahrgang 1947 wird nur um 3,4 Prozent gekürzt.
Wenn Sie kurz vor dem Pensionsalter stehen, sollten Sie sich beraten lassen, denn jeder Grundsatz lässt auch Ausnahmen zu. Doch diese müssen im Einzelfall begründet sein.
Nachteil eines Vorbezugs: Ihre Altersrente ist um bis zu 13,6 Prozent tiefer als ohne Vorbezug. Und Ihre noch zu leistenden Beiträge fliessen nicht mehr in die Rentenberechnung ein.
Die AHV-Beitragspflicht besteht auch bei Rentenvorbezug weiter bis zum ordentlichen Rentenalter – ausser Ihr Partner zahlt als noch Erwerbstätiger genügend hohe Beiträge.
Fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen. Ausgesteuerte müssen sich bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der Gemeindezweigstelle als Nichterwerbstätige anmelden.
Gelder von Freizügigkeits- oder Vorsorgekonten können fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Frauen ist ein Vorbezug mit 59 Jahren möglich, Männern mit 60.
Haben Sie zusätzlich Vorsorgekonten der Säule 3a, sollten Sie diese in verschiedenen Jahren gestaffelt beziehen. So erfolgt die Besteuerung der Konten separat, das ist günstiger.
Versicherungsschutz nach der Aussteuerung
Anzeige:
Unfallversicherung
Der Unfallversicherungsschutz endet 30 Tage nach der Aussteuerung. Innerhalb dieser Frist kann die Deckung durch eine Abredeversicherung bei der Suva um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Prämie dafür beträgt derzeit 25 Franken pro Monat. Sobald dieser Versicherungsschutz abläuft, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert werden.
Pensionskasse
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) sind Arbeitslose gegen die Risiken Invalidität und Tod bei der sogenannten Auffangeinrichtung versichert. Die Deckung endet dort einen Monat nach der letzten Taggeldzahlung, doch können sich Ausgesteuerte freiwillig weiter versichern. Der entsprechende Antrag muss spätestens 30 Tage nach Ende der Taggeldzahlungen bei der Auffangeinrichtung eintreffen.
Kinderzulagen
Seit Anfang 2009 haben nebst den Angestellten auch die Nichterwerbstätigen Anspruch auf Kinderzulagen. Bezieht nicht bereits der andere Elternteil die Kinderzulagen, sollten Sie deshalb nach der Aussteuerung einen Antrag auf Auszahlung stellen. Melden Sie sich dafür bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.
Krankentaggeld
Wer eine Krankentaggeldversicherung hat, sollte abklären, ob diese auch nach der Aussteuerung Taggeldzahlungen erbringt, falls Sie arbeitsunfähig werden sollten. Wenn nicht, sollte eine Kündigung dieser Versicherung ins Auge gefasst werden.
Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung
Unter Umständen entsteht aufgrund der Aussteuerung ein Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Voraussetzungen dafür sind kantonal unterschiedlich festgelegt. Informationen dazu vermitteln die sozialen Dienste am Wohnort oder die kantonale Ausgleichskasse.
Zurück
© Beobachter Ausgabe 2 vom 20. Jan 2010 - Alle Rechte vorbehalten