Um das zu verhindern, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Gemeindezweigstelle melden. Die Rechnung, die Sie dann erhalten, müssen Sie aber nicht mit dem Sozialhilfegeld bezahlen. Sie können sie einfach Ihrem Sozialdienst weiterleiten. Dieser wird für Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ein begründetes Gesuch um Herabsetzung oder Erlass des AHV-Mindestbeitrags einreichen – jährlich für jene Zeit, in der Sie unterstützt werden.

Generali: AHV-Beitragslücken

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Beitragslücken können sich schnell auswirken. Bei einer angepassten Maximalrente von 2450 Franken (Stand: 2023) sind das pro Fehljahr monatlich 55.70 Franken weniger.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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