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Sozialhilfe

Jagd auf Sparschweinchen

Text:
  • Peter Johannes Meier
Ausgabe:
23/08

Wer im Kanton Schwyz Sozialhilfe will, muss zuerst die Sparkässeli seiner Kinder anzapfen: Der Fall einer alleinerziehenden Mutter bringt eine problematische Sozialhilfe-Richtlinie an den Tag.

Die Gemeinde Ingenbohl hat einer alleinerziehenden Mutter Sozialhilfe verweigert, weil sie das Geld auf den Sparkonti ihrer drei Töchter keinesfalls anrühren will. Es geht um total 12'000 Franken. Die Schwyzer Regierung und die Gemeinde wollen Familien nur helfen, wenn diese auch das Vermögen ihrer Kinder anzehren.

«Das Geld stammt von Götti und Gotten, Grosseltern und Bekannten. Es soll den Kindern einmal den Start in ein selbständiges Leben etwas erleichtern, zum Beispiel durch die Finanzierung einer Ausbildung», sagt die Mutter. Selber darf sie auf das Geld gar nicht zugreifen, da es vom Gesetzgeber geschützt wird. Der Regierungsrat verlangt aber, dass die Mutter Zugriff auf die Konti beantragt - bei der Vormundschaftsbehörde. Diese hat darauf entschieden, das Vermögen sei bis auf 2000 Franken pro Kind aufzubrauchen.

 

Man beruft sich unter anderem auf eine Richtlinie der Schweizer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS): Einer Familie, die Sozialhilfe bezieht, stehe ein Vermögensfreibetrag von 10'000 Franken zu. In der Praxis werden kleinere Kindesvermögen kaum angezehrt, selbst wenn dieser Betrag überschritten wird, wie Experten in Zürich und andernorts bestätigen. Für Christoph Häfeli, Kinderrechtsexperte an der Luzerner Hochschule für Soziale Arbeit, sollten die Richtlinien ergänzt werden, damit dem Sinn des Zivilgesetzes widersprechende Entscheide nicht zur Regel werden. SKOS-Präsident Walter Schmid will eine Differenzierung prüfen lassen, sollten sich problematische Fälle häufen.

Um die Konti ihrer Kinder nicht anzutasten, verzichtet die enttäuschte Mutter nun auf Sozialhilfe und will ihre Familie ohne Hilfe «irgendwie» durchbringen.

 

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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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