Parteien von links bis rechts beteuern, dass sie Missbrauch von Sozialhilfe bekämpfen wollen. Doch bis anhin bleiben sie die Antwort schuldig, was denn Missbrauch eigentlich ist.

Ist es Missbrauch, wenn betagte Eltern ihr Vermögen den Kindern verschenken, damit das Sozialamt das Altersheim bezahlen muss? Ist es Missbrauch, wenn ein Sozialhilfeempfänger aus gesundheitlichen Gründen in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist und sich nicht bei der IV anmeldet? Ist es gar Missbrauch, wenn die Debatte um Sozialhilfe benutzt wird, um politisches Kapital daraus zu schlagen?

Diese Fragen müssen Gesellschaft und Politik beantworten. Die Antwort auf die Frage aber, wann Sozialhilfebezüger Missbrauch begehen, ist klar definiert:

Von Sozialhilfemissbrauch spricht man, wenn Bereicherungsabsicht und arglistige Täuschung vorliegen. Etwa, wenn Leistungen durch falsche oder unvollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erwirkt werden, oder wenn Sozialhilfe zweckwidrig verwendet wird.

Die Missbrauchsquote kann nur geschätzt werden. Vermutet wird, dass sie nicht grösser ist als bei anderen Sozialwerken oder Versicherungen. Wahrscheinlich ist sie immerhin tiefer als Falschdeklarationen gegenüber Steuerbehörden.