Sozialhilfebezüger dürfen ein Auto besitzen, solange sie für den Job oder aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind – besagt die Sozialhilfeverordnung des Kantons Aargau. Doch Thomas Hassler, der nach einem Berufsunfall nicht mehr arbeiten kann und seit Oktober in Laufenburg Sozialhilfe bezieht, muss feststellen: Für ihn gelten gesundheitliche Gründe offenbar nicht. Wenn der frühere Metzger seinen neunjährigen Nissan nicht abgibt, kürzt ihm die Gemeinde die 2496 Franken Sozialhilfe um 300 Franken.

«Ohne Auto komme ich nicht weit»

Hassler wurde 2010 beim Entladen eines Kühllastwagens von einer defekten Tür eingeklemmt und zog sich eine komplizierte Schulterverletzung zu. Wie es weitergehen soll, ist unklar; die Gutachter der Suva raten zur Umschulung, ein Entscheid ist aber nicht gefallen. Bis letzten Herbst lebte der 50-Jährige von den Leistungen der Krankenkasse, dann sprang das Sozialamt ein und machte Druck. «Die wollen, dass ich mein Auto hergebe», sagt Hassler. «Aber ohne Auto komme ich hier nicht weit.»

Er lebt im abgelegenen Ortsteil Sulz. Regelmässig muss er für medizinische Untersuche nach Aarau, Baden oder Bern. Zudem chauffiert er seine Frau, die an multipler Sklerose leidet, zum Arzt und zum Therapeuten. Es gibt zwar einen Bus in Sulz – doch ausserhalb der Stosszeiten fährt er nicht einmal stündlich, die Verbindungen sind umständlich. Dennoch muss das Auto weg. Hasslers Hausarzt kritisiert das. «Natürlich können sie in einen Bus steigen», sagt er, «doch bei Leuten, die so viele Arzttermine ausserhalb ihres Wohnorts haben, ist es nur vernünftig, es ihnen zu lassen.»

Muss das Auto doch nicht weg?

Immerhin: Nachdem Laufenburg die widerspruchslose Exmatrikulation des Autos gefordert hatte, gewährte die Gemeinde Hassler die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Er nutzte das – und hofft auf «einen Akt der Vernunft».