Sozialhilfe
Wer bezahlt meinen Umzug?
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- 5/11
Ich könnte in eine grössere, leider etwas teurere Wohnung ziehen. Ich weiss aber nicht, wie ich als Sozialhilfebezügerin die Kosten tragen soll. Bezahlt das Sozialamt die Umzugskosten?
Das kommt sehr darauf an, warum Sie umziehen möchten. Die Umzugskosten würden nur dann übernommen, wenn Sie freiwillig oder auf Weisung des Sozialamts in eine günstigere Wohnung ziehen oder sogar die Gemeinde verlassen. Dieser Grundsatz steht in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialbehörde ist weder verpflichtet, einen Umzug in eine teurere Wohnung zu bezahlen, noch die höhere Miete zu übernehmen.
Nur wenn Sie nachvollziehbar begründen können, warum der Umzug in die neue Wohnung notwendig ist, kann die Behörde die Kosten übernehmen. Lehnt die Behörde Ihren Wunsch ab, können Sie eine Verfügung verlangen und in der angegebenen Frist Beschwerde einlegen. Diese wird aber nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie belegen können, dass der Verbleib in der alten Wohnung eine grosse soziale, gesundheitliche oder auch familiäre Härte bedeuten würde.
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© Beobachter Ausgabe 5 vom 03. Mär 2011 - Alle Rechte vorbehalten
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Wer bezahlt meinen Umzug?
Ich könnte in eine grössere, leider etwas teurere Wohnung ziehen. Ich weiss aber nicht, wie ich als Sozialhilfebezügerin die Kosten tragen soll. Bezahlt das Sozialamt die Umzugskosten?
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Nur wenn Sie nachvollziehbar begründen können, warum der Umzug in die neue Wohnung notwendig ist, kann die Behörde die Kosten übernehmen. Lehnt die Behörde Ihren Wunsch ab, können Sie eine Verfügung verlangen und in der angegebenen Frist Beschwerde einlegen. Diese wird aber nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie belegen können, dass der Verbleib in der alten Wohnung eine grosse soziale, gesundheitliche oder auch familiäre Härte bedeuten würde.
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