Die Sozialhilfe soll die Existenz bedürftiger Personen sichern, ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit fördern und die soziale und berufliche Integration gewährleisten.

In zwei Fällen kann es Sozialhilfebezügern erlaubt werden, ein Auto zu besitzen: aus gesundheitlichen Gründen oder wenn es zur Ausübung des Berufs notwendig ist (zum Beispiel bei Nachtarbeit oder fehlendem ÖV-Angebot). In solchen Fällen werden die Kosten übernommen. In allen anderen Fällen gibt es kein zusätzliches Geld. Manche Kantone verbieten sogar ausdrücklich den Besitz eines Autos.

Der Grundbedarf für einen Einzelhaushalt liegt bei 977 Franken im Monat. Mit diesem Betrag müssen Nahrung, Kleidung, Tabakwaren, Energieverbrauch, Verkehrsauslagen, Telefon und Internet, Fernseher und Radio, Kehrichtgebühren und Haushaltsmittel, Körperpflege und Übriges bezahlt werden. Wie viel man für welche der genannten Dinge ausgeben darf, ist nicht vorgeschrieben.

In vielen Kantonen kommen, je nach individueller Situation, noch diverse Zulagen zum oben genannten Betrag hinzu.

Sich das Auto vom Mund absparen

Dass jemand allein vom Grundbedarf den Unterhalt für ein Auto finanzieren kann, ist kaum vorstellbar. Selbst mit den Zulagen ist das immer noch sehr schwierig. Sozialhilfebeziehende müssen dafür grosse Abstriche bei ihren sonstigen Auslagen machen.

In den meisten Kantonen dürfen Sozialhilfeempfänger ein Auto mit weniger als 4000 Franken Gesamtwert besitzen, solange sie sich damit nicht verschulden. Wer also stets nur Hörnli und Cervelats isst, um sich einen eigenen fahrbaren Untersatz zu leisten, darf und kann das. Zum Vergleich: Ein starker Raucher gibt im Monat zwischen 210 und 450 Franken für Zigaretten aus, was nicht verboten ist. Gemäss Touring-Club rechnet man bei einem gebrauchten Kleinwagen monatlich mit 350 bis 500 Franken Betriebs- und Unterhaltskosten.