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Steueraffäre

«Die Schweiz redet sich heraus»

Text:
  • Dominique Hinden
Ausgabe:
5/08

Mit einem juristischen Kunstgriff verschafft sich die Schweiz einen unfairen Wettbewerbsvorteil, sagt der St. Galler Wirtschaftsethiker Peter Ulrich.

(Bild: Daniel Häni/grundeinkommen.tv)

Beobachter: Der deutsche Finanzminister wirft der Schweiz vor, sie animiere zur Steuerhinterziehung. Handelt der Finanzplatz Schweiz unmoralisch?
Peter Ulrich: Die Schweiz macht sich attraktiv für ausländisches Kapital, sie bietet Finanzasyl und wildert im fremden Steuersubstrat. Zur Autonomie eines Landes gehört jedoch aus völkerrechtlicher Sicht die Steuerhoheit. Einkommenssteuern zu zahlen ist eine Bürgerpflicht, Steuern sind keine Spenden. Wem die Steuern zu hoch sind, der kann auswandern. Wenn aber ein Bürger nur sein Kapital am Fiskus vorbei ins Ausland verschiebt, dann ist er ein Trittbrettfahrer. Die Schweiz redet sich damit heraus, dass nach ihrem Recht Steuerhinterziehung keine kriminelle Handlung ist.

Beobachter: Die Schweiz nennt das Ganze internationalen Steuerwettbewerb: Hätte Deutschland tiefere Steuern, wäre auch die deutsche Steuermoral ungleich höher.
Ulrich: Das ist unlauterer Wettbewerb: Der Schweizer Staat schafft mit einem juristischen Trick - der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - eine Form von Protektionismus für ausländische Steuerhinterzieher. Er bietet damit dem Finanzplatz einen unfairen Wettbewerbsvorteil, der mit der besonderen Leistungsfähigkeit dieses Finanzplatzes nichts zu tun hat.

Beobachter: Die Schweiz mehrt demnach mit dem ausländischen Kapital ihren eigenen Wohlstand. Müsste sie ihre Steuern erhöhen?
Ulrich: Nein. Es geht darum, dass die Schweiz den ausländischen Staaten in fairer Weise hilft, ihr eigenes Steuersubstrat angemessen zu erfassen. So könnten diese Staaten ihre Steuern senken.

Beobachter: Warum soll die Schweiz das tun? Es gibt ja noch Steueroasen wie Singapur, Liechtenstein, die Karibik.
Ulrich: Alle Steueroasen schauen auf die Schweiz, denn sie hat das grösste Volumen an offshore angelegtem Vermögen. Wenn die Schweiz kooperiert, kann sie daraus einen Vorteil ziehen: Sie könnte allen Rechtsstaaten der Welt den Informationsaustausch anbieten unter der Bedingung, dass die direkten Konkurrenten auch mit eingebunden werden.

Beobachter: Also muss das Bankgeheimnis fallen?
Ulrich: Die Schweiz soll das Bankgeheimnis hochhalten, soweit es dem legitimen Schutz der Privatsphäre des Bürgers dient. Aber sie müsste glaubhaft zeigen, dass sie in Zukunft nicht mehr gewillt ist, den Missbrauch des Bankgeheimnisses für Steuerhinterziehung zu schützen.

 

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 05. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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