Steuern

Geschäftswagen im Lohnausweis?

Text:
  • Marcel Weigele
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
2/10

Frage: Der Arbeitgeber stellt mir ein Geschäftsauto zur Verfügung, das ich aber privat fast nie nutze. Dennoch will man 9,6 Prozent des Kaufpreises im Lohnausweis aufführen. Kann ich mich wehren?

Steuern: Geschäftswagen im Lohnausweis?

Allein schon, dass Sie die Möglichkeit zur Privatnutzung des Geschäftswagens haben, macht die Deklaration im Lohnausweis nötig. Es gibt nur eine Möglichkeit, wie Sie die pauschale Aufrechnung zu Ihrem Einkommen umgehen können: Sie müssen ein Fahrten- oder Bordbuch führen.

Tragen Sie alle geschäftlichen und privaten Fahrten lückenlos ein. Aufgrund dieser Aufzeichnungen kann Ihr Arbeitgeber Ende Jahr die privat gefahrenen Kilometer jeweils ermitteln und in den Lohnausweis übertragen. Pro gefahrenen Kilometer werden Ihnen in der Regel 70 Rappen aufgerechnet.

Aber Achtung: Das Bordbuch muss gewissen Anforderungen genügen. Excel-Tabellen zum Beispiel oder Ringhefte mit einzelnen Blättern reichen nicht. Denn die Einträge dürfen nachträglich nicht mehr veränderbar sein. Beim TCS können Sie ein vorgedrucktes, gebundenes Bordbuch bestellen, das die entsprechenden Bestimmungen erfüllt.

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 20. Jan 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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