Eigentlich wäre alles gut aufgegleist: Der Pendlerabzug wird auf 3000 Franken begrenzt – das haben wir Stimmbürger bei der Fabi-Abstimmung vor einem Jahr beschlossen, die die Finanzierung der Bahn neu regelt. Nun sind die Kantone daran, die Bundeslösung nachzuvollziehen.

Schon ist klar, dass kein Kanton weiter gehen will als der Bund. Die «schärfsten» Vorschläge kommen von den Regierungen der Kantone Zürich, Bern, Basel-Stadt, Luzern und Schaffhausen. Sie wollen ebenfalls eine 3000-Franken-Obergrenze einführen. In St. Gallen hat sich das Parlament auf einen Maximalabzug von 3655 Franken verständigt – so viel kostet ein GA zweiter Klasse.

Die anderen wollen nicht einmal das. In Appenzell Ausserrhoden oder Nidwalden soll man bis zu 6000 Franken abziehen können. Das Wallis, Appenzell Innerrhoden und Freiburg wollen die volle Autoprämie beibehalten. Trotz der laschen Gangart der Kantone klagen nicht nur Bürgerliche, sondern auch etwa die Pendler auf der Redaktion der Konsumentenzeitschrift «Saldo», die Kantone wollten sich auf ihre Kosten bereichern. Das ist Unsinn.

Gutverdienende profitieren ungleich mehr

Der unbegrenzte Pendlerabzug ist ein Fehlanreiz. Er wirkt wie eine Zersiedlungsprämie. Jene, die am weitesten zur Arbeit fahren und dafür das Auto nehmen, sparen am meisten Steuern. Und das, obwohl sie die Umwelt stark belasten und der Allgemeinheit massive Kosten verursachen. Schliesslich müssen Strasse und Schiene nur deshalb immer weiter ausgebaut werden, weil so viele pendeln.

Klar, Steuergeschenke wie Pendlerabzüge finden alle zunächst einmal toll. Dabei geht vergessen, dass einige ungleich mehr profitieren. Dem Studenten, der mit dem Zug von Schattdorf UR an die ETH nach Zürich fährt, bringt der Pendlerabzug nichts. Dem Professor dagegen schon. Der spart ein paar Tausender Steuern pro Jahr. Das mag ein Extrembeispiel sein, zeigt aber: Der Pendlerabzug ist alles andere als sozial gerecht, wie immer wieder behauptet wird. Im Gegenteil, er verstösst gegen den Grundsatz, dass alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden sollen.

Der Pendlerabzug ist ökologisch fragwürdig

Auch Autofahrer profitieren. Der Kilometerabzug ist dreimal höher als jener für öffentliche Verkehrsmittel. Autopendler ziehen gemäss den Zahlen des Bundes im Schnitt 2600 Franken von der Steuer ab, Bahnpendler 1400, Tram- und Busbenutzer nur 266 Franken. Die Kritik, das Auto sei nur im Ausnahmefall steuerlich absetzbar, greift auch nicht. Die Bundesverwaltung klagt seit Jahren, dass es die kantonalen Steuerämter mit der Kontrolle nicht so genau nehmen und bei Autopendlern regelmässig beide Augen zudrücken.

«Wenn schon, dann müssten die Städter einen Steuerbonus erhalten.»

Martin Vetterli, Beobachter-Redaktor

Die hohen Pendlerabzüge sind ein Schlag ins Gesicht aller, die nahe am Arbeitsplatz wohnen. So müssten Stadtbewohner eigentlich Steuererleichterungen verlangen. Sie zahlen nicht nur höhere Mieten und leiden unter dem Lärm, den Abgasen und den von Pendlern verstopften Strassen und vollen Trams. Sie müssen auch noch den Ausbau der Infrastruktur mitfinanzieren, von der sie wenig haben.

Es gäbe auch Alternativen zum ökologisch fragwürdigen und sozial ungerechten Pendlerabzug. Wenn die Steuersätze entsprechend gesenkt oder – sozial fairer – der Grundabzug erhöht würde, bliebe die Steuerquote insgesamt gleich. Und Studien für Deutschland belegen, wie sinnvoll die Abschaffung der Pendlerabzüge ist. Viele Pendler würden auf günstigere Verkehrsträger umsteigen, Fahrgemeinschaften bilden oder näher an den Arbeitsplatz ziehen. Das Fraunhofer-Institut hat berechnet, dass die CO2-Belastung massiv sinken und der Trend zur Zersiedelung deutlich gebremst würde.

Sicher, jeder darf wohnen, wo er will. Aber es leuchtet nicht ein, dass jene, die die Umwelt schädigen und die Staatskasse stärker belasten, dafür auch noch belohnt werden sollen.