50'000 Franken mehr Lohn kassieren und trotzdem nicht mehr Steuern zahlen – das geht ganz legal. Man muss nur Chef sein und einer Kaderversicherung angehören. Beiträge an diese Altersvorsorge der Luxusklasse tauchen gar nicht erst in der Steuererklärung auf. Das Geld verschwindet in einem Steuerschlupfloch.

99 Stück davon hat die Eidgenössische Steuerverwaltung geortet. In einer Studie hat sie die Steuerabzüge letztes Jahr erstmals systematisch erhoben und darüber gestaunt, dass dem Bund so 21 Milliarden Franken Einnahmen entgehen. Jetzt haben die Steuerbeamten des Bundes die Liste aktualisiert und stellen sie erstmals ins Internet. Die Zahl der Abzüge ist geblieben, die Gesamtsumme um 200 Millionen Franken gestiegen (siehe Tabelle).

Eine Auswahl aus den staatlich sanktionierten 99 Steuerschlupflöchern in der Schweiz – und was sie den Bund kosten:

direkte Bundessteuer: Total der Vergünstigungen8,7 Mrd.
davon: BVG-Abzüge3,5 Mrd.
steuerfreier Einkauf in 2. Säule (Arbeitgeber)165 Mio.
Säule 3a830 Mio.
Beiträge Krankenversicherung600 Mio.
Fahrkosten600 Mio.
auswärtige Verpflegung400 Mio.
steuerfreie Kapitalgewinne670 Mio.
Kinderabzug710 Mio.
Pauschalabzug für Unterhaltskosten von Liegenschaften380 Mio.
Unterbewertung des Eigenmietwerts235 Mio.
 
Mehrwertsteuer: Total der Vergünstigungen8,1 Mrd.
davon: Verkauf und Vermietung von Immobilien und Wohnraum2 Mrd.
Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen1,93 Mrd.
Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr380 Mio.
 
Stempelabgaben: Total der Vergünstigungen4,4 Mrd.
davon: Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung1,5 Mrd.
Lebensversicherungen1,3 Mrd.
Experten verlangen: Weg mit den Abzügen!

Dank Abzügen konnte auch der frühere Notenbankchef Philipp Hildebrand sein Einkommen von rund einer Million auf 96'000 Franken steuerbares Einkommen kleinrechnen. Und Filippo Leutenegger schaffte es 2001 als Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, sein steuerbares Einkommen auf null Franken zu senken. Ihre Masche: Abzüge für werterhaltende Renovationen. Sie sind – wenn belegt – voll abzugsfähig. Als werterhaltend gilt, wenn man eine Liegenschaft auf den heutigen – in der Regel gestiegenen – Standard bringt. Wer einen Gasherd durch einen 3000 Franken teuren Induktionsherd ersetzt, kann diesen daher von den Steuern absetzen und steigert nebenbei den Wert seiner Liegenschaft. Und wer die Renovation auf mehrere Jahre verteilt, spart noch mehr. Entscheidend dafür ist nicht, wann die Arbeiten ausgeführt werden, sondern allein das Rechnungsdatum.

Viele dieser 99 Steuerabzüge können nur Reiche geltend machen, weil sie viel Kapital voraussetzen. Und Reiche profitieren auch überproportional von der Wirkung der Schlupflöcher, weil derselbe Abzug bei einem hohen Einkommen mehr Steuern spart als bei einem tiefen. Die Folgen sind bedenklich: «Die steuerlichen Vergünstigungen gefährden den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit die Steuergerechtigkeit» – so kommentieren nicht irgendwelche linke Politiker, sondern die Steuerbeamten des Bundes. Im Klartext: Reiche zahlen zu wenig Steuern.

Deshalb fordert das renommierte Wirtschaftsblatt «The Economist» die Streichung aller Steuerabzüge. Um die wachsende Kluft zwischen Reich und Arm zu verkleinern, sei das viel effektiver, als Reiche mit höheren Steuersätzen zu vergraulen. Auch die St. Galler Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Bütler verlangt die Abschaffung der Abzüge, will zudem die Steuersätze für Topverdiener moderat anheben und eine gemässigte Erbschaftssteuer einführen (siehe Interview).

Doch nicht nur Reiche können von den fast 100 Einladungen zur Steuervermeidung profitieren, sondern auch Normalbürger – vorausgesetzt, sie sind schlau genug. So zahlt zum Beispiel das Konkubinatspaar Andreas Haupt und Lisa Kunz (Namen geändert) 2000 Franken weniger Steuern als ein verheiratetes Paar mit dem genau gleichen Einkommen. Der Trick, mit dem sie das erreichen: Haupt zieht Unterhaltsbeiträge an seine Partnerin ab, obwohl sie mit den beiden gemeinsamen Kindern im selben Haushalt leben. Kunz wiederum muss diese versteuern – aber zum günstigen Elterntarif.

Sich scheiden lassen, um Steuern zu sparen

Das Konkubinat lohnt sich aber erst richtig dank den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Dort gilt Kunz nämlich als alleinerziehend und erhält für sich und die Kinder pro Jahr rund 3000 Franken. Ein verheiratetes Paar mit gleichem Einkommen geht dagegen leer aus. Allein der Zivilstand macht pro Jahr 5000 Franken Unterschied im Portemonnaie.

Laut Angaben von Scheidungsanwälten lassen sich vermögende Ehepaare sogar scheiden, um noch mehr Steuern zu sparen. Hat sich der Ehemann etwa mit 500'000 Franken bereits bis zum Maximalbetrag in seine Pensionskasse eingekauft, kann er die Summe durch eine Scheidung auf sich und seine Exfrau aufteilen. Jetzt kauft er sich wieder mit 250'000 Franken in die Pensionskasse ein und zieht den Betrag vom Einkommen ab. Steuerersparnis im Kanton Zürich: fast 90'000 Franken.

Darin zeigt sich das zweite bedenkliche Resultat des heutigen Steuersystems: Solche Steuerspielchen, die nur die Schlauen ausnutzen, untergraben die Steuermoral. Verheiratete Angestellte ohne Haus und Kinder haben das Nachsehen. Oder wie es der frühere SP-Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm sagt: «Nur noch ein paar Bundesbeamte zahlen den Maximalsteuersatz. Alle anderen nutzen die Schlupflöcher so gut wie möglich für sich aus.»

Diese Gefahr sieht auch die Eidgenössische Steuerverwaltung: «Die Menge von Klauseln, Bestimmungen, Anweisungen und Formularen wächst, und dem Laien fehlt folglich die erforderliche Steuerkenntnis, um alle Regelungen korrekt anzuwenden», schreibt sie in ihrer Studie und gibt erstaunlich offen zu: «Dies kann sich besonders ungünstig auf die Steuermoral auswirken.» Allein schon die interne Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Familienbesteuerung umfasst 56 Seiten.

Aber es wuchert nicht nur ein dichtes Gestrüpp von Abzugsmöglichkeiten, die niemand mehr richtig durchschaut – den Steuerbehörden fehlen zunehmend Zeit und Mittel, um Steuererklärungen gründlich zu prüfen. In den Worten der Studie der eidgenössischen Steuerprüfer: «Die Steuerbehörde ist oft nicht in der Lage, die Berechtigung eines Abzugs in jedem Fall abzuklären, weil ihr die Ressourcen und die bereichsspezifische Erfahrung fehlen.»

Spartricks für Reiche

Quelle: Thinkstock Kollektion
Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich

So viel Klartext reden die kantonalen Steuerverwaltungen nur selten. Sie befürchten, das wirke wie eine Einladung zum Tricksen. Die Arbeitsbelastung sei zwar hoch, bestätigt etwa Adrian Hug, Chef des kantonalen Steueramts Zürich. «Die gute Qualität kann nur erreicht werden, weil ein guter Prozentsatz der Steuerpflichtigen die Steuererklärung vollumfänglich korrekt ausfüllt.» Das heisst: Man vertraut auf Plausibilitätsprüfungen und auf genau jene gute Steuermoral von Herrn und Frau Schweizer, die vom System untergraben wird.

Ehemalige Zürcher Steuerkommissäre erzählen, für die Kontrolle sei im Schnitt gerade mal eine halbe Stunde pro Dossier geblieben, komplizierte Fälle mit eingerechnet. Ihre Kollegen in Basel haben 42, in Bern rund 53 Minuten Zeit pro Fall.

Von diesen Vollzugsschwierigkeiten profitieren Selbständigerwerbende speziell. Sie können geschäftliche Investitionen von den Steuern absetzen. Doch was fürs Geschäft und was privat gebraucht wird, ist eine Ermessensfrage, die sich nur schwer nachprüfen lässt. Kommt hinzu, dass es für die besonders Cleveren auch hier möglich ist, auf Teufel komm raus Steuern zu optimieren. So kann sich ein Selbständiger einen guten Teil der Kosten für einen teuren Mercedes in drei Jahren mit der Steuerersparnis finanzieren.

Die Sache mit dem Bierdeckel ist gestorben

Die Bilanz des durchlöcherten Steuersystems fällt vernichtend aus: Die Steuergerechtigkeit bleibt auf der Strecke, die Schlauen werden belohnt, und der Staat hat die Kontrolle über die Finanzen verloren, weil er nur noch knapp abschätzen kann, wie viel Steuern ihm pro Abzug entgehen – auch das sagt die Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Einer der wenigen Vorschläge, um das System der Steuerschlupflöcher zu kippen, stammt vom Zürcher FDP-Kantonsrat Hans-Peter Portmann. Seine «Easy Swiss Tax» ist so simpel, dass die Steuererklärung auf einem Bierdeckel Platz hätte: Besteuert würden danach alle Einnahmen, auch die Vermögenserträge. Davon können nur Pauschalabzüge für Kinder, Beruf und Rentner gemacht werden. Die Steuern werden aufgrund von zwei bis drei Progressionsstufen berechnet. Doch Portmanns Reformplan – anfangs belächelt, später heiss diskutiert – ist sang- und klanglos untergegangen. Nach dem Nein von National- und Ständerat versetzte ihm die FDP Schweiz 2010 den vorläufigen Todesstoss und schubladisierte die «Easy Tax».

Portmann ist ernüchtert, will aber nicht klein beigeben: «Im Moment ist nichts geplant. Ich habe aber die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Zeit wieder einmal reif sein wird.» Das heutige System widerspreche längst dem Grundsatz, dass mit den Steuerabzügen schwierige soziale und berufliche Umstände abgefedert werden sollen. «De facto haben wir bei den Spitzenverdienern wegen der vielen Abzüge ein degressives Steuersystem», sagt Portmann. Wer sehr viel verdiene, profitiere am stärksten.

Unterstützung für seine «Easy Tax» findet der Zürcher FDP-Politiker bis tief in die Reihen der Sozialdemokraten. Ex-Preisüberwacher Rudolf Strahm hält sie für «die einzig wirklich gute Idee, die der Freisinn seit der Jahrtausendwende produziert» habe. Sie sei «die beste Lösung» – sofern die Kinderabzüge grosszügig bemessen sind und mindestens drei progressiv ansteigende Steuersätze beibehalten werden.

Viele Linke hätten die Sprengkraft eines einfachen Steuersystems glatt verkannt, beklagt der Sozialdemokrat. Sie glaubten noch immer, möglichst viele Ausnahmen seien die beste Garantie für mehr soziale Gerechtigkeit. Dabei sei das Gegenteil richtig: «Je mehr Ausnahmen, desto unfairer; je weniger Abzugsmöglichkeiten, desto gerechter», sagt Strahm. Und so könnten auch die Steuersätze für alle sinken – bei gleichbleibenden Steuereinnahmen.

Niemand will sich die Finger verbrennen

Bei linken wie rechten Steuerpolitikern besteht also überraschend grosse Einigkeit nicht nur über die Diagnose, sondern auch über die Therapie. Doch als die Eidgenössische Steuerverwaltung vor einem Jahr in ihrer Studie die Malaise erstmals im Detail ausleuchtete, zeigten sich zwar ein paar wenige Politiker empört, aber passiert ist nichts. Sämtliche parlamentarischen Vorstösse liefen ins Leere. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte gebetsmühlenartig, dass sie Steuerschlupflöcher nicht flächendeckend, sondern für jede Steuer einzeln bei allfälligen Revisionsprojekten überprüfen wolle.

Wohin das führt, zeigt die Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Der Bundesrat schlug einen Einheitssatz von 6,1 Prozent vor, doch das Parlament wies die Vorlage Ende Dezember 2011 zurück und fordert mindestens zwei Steuersätze. Und Mitte Januar schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vor, der Hotellerie weitere Steuerprivilegien zu gewähren. So hat jede einzelne Steuervergünstigung ihre Gründe und ihre Profiteure. Die verheerenden Effekte zeigen sich erst im Zusammenspiel. Und da will sich das Parlament die Finger nicht verbrennen.

Der Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger mag inzwischen gar nicht mehr daran glauben, dass sich das Steuersystem im heutigen politischen Umfeld reformieren und vereinfachen lässt. Es sei kein Zufall, dass alle Reformprojekte Schiffbruch erlitten hätten. Die Ursache dafür liege in der Art, wie in der Schweiz nationale Politik gemacht werde. «Politiker werden als Vertreter bestimmter Interessengruppen und Regionen gewählt, im Parlament verfolgen sie deshalb vor allem Partikularinteressen. Anreize, sich für eine gute gesamtschweizerische Politik einzusetzen, fehlen weitgehend.»

Um die nationale Politik zu verbessern, stehen für Eichenberger drei Änderungen im Vordergrund: Erstens soll ein Teil der Nationalräte nach dem Majorzsystem in einem nationalen Wahlkreis gewählt werden. Das würde Kandidaten bevorteilen, die kluge Lösungen für die gesamte Schweiz entwickeln. Zweitens soll das Volk zumindest die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrats selbst und das Parlament dann die Köpfe bestimmen können. Drittens soll auch auf Bundesebene eine nach dem Majorzsystem vom Volk gewählte Rechnungsprüfungskommission geschaffen werden. Diese Kommission könnte zu allen Gesetzes- und Verfassungsänderungsvorlagen Kommentare verfassen und hätte das Recht, Änderungsvorschläge zu machen, über die dann abgestimmt werden muss. So könnte sie die Rolle des gesunden Menschenverstands in der Finanzpolitik übernehmen, der das Wohl der Nation im Auge hat.

Und schon droht das nächste Schlupfloch

Wirtschaftsprofessorin Monika Bütler hofft ebenfalls auf die Überzeugungskraft der Fachleute. Sie fordert einen Rat der Weisen, der wie in England das ganze Steuersystem unter die Lupe nimmt und gestützt darauf konkrete Reformvorschläge ausarbeitet. Ob aber der Leidensdruck für eine grundsätzliche Verbesserung des löchrigen Steuersystems in der Schweiz bereits genug gross ist, wird sich am 11. März 2012 zeigen: Dann stimmt das Volk über die erste von zwei Bausparinitiativen ab, die einen weiteren Steuerabzug einführen wollen. Steuerschlupfloch Nummer 100.

Ehrenpreis für diesen Artikel

Die beiden Beobachter-Redaktoren Dominique Strebel und Martin Vetterli wurden mit dem Ehrenpreis für Finanzjournalisten 2012 für diesen Artikel ausgezeichnet.

Mit ihrer Titelgeschichte beleuchte der Beobachter «in kritischer wie auch ratgebender Weise» die Steuerschlupflöcher in der Schweiz, hiess es in der Laudatio zur Verleihung der Medienpreise des Geld-Magazins «Private». Der Medienpreis für Finanzjournalisten wird seit 2002 verliehen.

Den beiden Beobachter-Journalisten sei es gelungen, die Perspektive der Konsumenten überzeugend einzubringen, aber auch aufzuzeigen, dass manche Steueroptimierung «möglicherweise zu Ungerechtigkeiten und zu erheblichen Unzufriedenheiten» führen kann. Die Beobachter-Titelstory sei darüber hinaus «gut lesbar» geschrieben und «exzellent bebildert».

Andres Büchi