Telefonische Bestellungen
Kostet das Porto Mehrwertsteuer?
Frage: Für meinen Rasenmäher bestellte ich telefonisch Ersatzteile. Nun will der Lieferant einen Kleinmengenzuschlag. Und auf Porto und Verpackung berechnet er die Mehrwertsteuer. Ist das korrekt?
Zuerst zur Berechnung der Mehrwertsteuer: Ja, das ist korrekt. Die Mehrwertsteuer muss nicht nur auf dem Preis der Ersatzteile bezahlt werden. Auch Nebenkosten wie Porto, Verpackung oder Kleinmengenzuschlag, die der Lieferant in Rechnung stellt, gehören zum «steuerbaren Entgelt». Deshalb ist es richtig, wenn er auf der Rechnung die Mehrwertsteuer auf dem Total dieser Beträge draufschlägt.
Den Kleinmengenzuschlag hingegen kann der Lieferant nur verrechnen, wenn er Sie bei der Bestellung darauf aufmerksam gemacht hat und Sie damit einverstanden waren. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, ist es bei telefonischen Bestellungen nützlich, wenn man sich nicht nur nach dem Preis der bestellten Ware erkundigt, sondern auch gleich nach den Zuschlägen für das Verschicken fragt. Dann kann man immer noch entscheiden, ob einem die Bequemlichkeit den Aufpreis wert ist oder ob man die benötigten Waren doch lieber im Laden holt.
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© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten






