Wochenaufenthalter
Im Visier der Steuerfahnder
Die Wochenaufenthalter geraten unter Druck: Immer mehr Städte verlangen, dass sie an ihrem Arbeitsort Steuern zahlen. Strukturschwache Regionen haben das Nachsehen.
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Regelmässig zum Jahresende platzt die Schwyzer Gemeinde Freienbach aus allen Nähten. Neuzuzüger lassen sich dann jeweils auf der grünen Wiese, auf Baustellen, in Scheunen, Industriegebäuden, Restaurants oder Hotels nieder. Auch ist es schon vorgekommen, dass gleich mehrere Familien in einer einzigen Einzimmerwohnung hausten.
Leidet der Nobelort etwa unter Wohnungsnot? Lukas Meier von der Steuerverwaltung lacht: «Nein, die Leute wollen nur am 31. Dezember in der Steueroase Freienbach angemeldet sein, um dem Staat weniger Geld abliefern zu müssen.» Doch dazu böte man nicht Hand. «Egal, ob es sich um einen Millionär oder um Otto Normalverbraucher handelt: Wir klären den Sachverhalt ab und melden den Vorfall je nachdem der Zuzugsgemeinde.» Kurz: Jeder soll dort Steuern zahlen, wo er lebt.
Es geht schnell um happige Beträge
Doch die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet, ist umstritten, vor allem bei den Wochenaufenthaltern; davon gibt es schweizweit schätzungsweise 100'000. Lebt zum Beispiel eine Person in Martigny, arbeitet aber in Zürich, wo sie wochentags auch wohnt, dann muss sie ihre Steuern üblicherweise in der Heimatgemeinde zahlen. Dabei können die Ausgaben für das auswärtige Zimmer, eine Hauptmahlzeit pro Tag sowie die Kosten für Wochenendfahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das macht rasch einmal happige Beträge von 10'000 bis 15'000 Franken pro Jahr aus.
Immer mehr Städte machen Druck gegen diese Form der Steueroptimierung. Sie unterstellen den Wochenaufenthaltern, sie unterhielten in der Ferne nur ein Scheindomizil, und verlangen, dass der Obolus fortan am Arbeitsort abgeliefert wird. Dabei berufen sie sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1998, wonach sich der Lebensmittelpunkt eines Wochenaufenthalters ohne enge Familienbindung am Arbeitsort befinde. Der Bundesgerichtsentscheid erging gegen einen 42-jährigen ledigen Chemiker aus Zürich, der seit drei Jahren in Basel arbeitete und dort eine Wohnung unterhielt.
Daraus entwickelten die grösseren Städte gleich ein neues Standardmodell: Ledige über 30-Jährige, die länger als fünf Jahre registriert sind, verlieren ihren Wochenaufenthalterstatus. Offiziell wird allerdings betont, dass jeder Fall einzeln begutachtet werde: In Zürich seien es pro Jahr rund 750, in St. Gallen gegen 450 und in Bern gar bis zu 3000 Fälle. Mehrere Millionen Franken fliessen dank den Kontrollen in die leeren Stadtkassen; allein in Bern sind es pro Jahr zwei Millionen Franken Mehreinnahmen.
Unterschiedlich strenge Kontrollen
In der Praxis legen die Städte unterschiedlich strenge Massstäbe an. Während sich zum Beispiel St. Gallen bei den Kontrollen zurückhält, sind Basel, Zürich und Aarau zu einer «konsequenten Bewirtschaftung der Wochenaufenthalter übergegangen». Im Klartext: Es wird streng ausgemustert und gar geschnüffelt. Etwa in Aarau, wo ein Wochenaufenthalter behauptete, keine gesellschaftlichen Kontakte zu pflegen. «Per Zufall» seien die Behörden auf einen ortsansässigen Mann gestossen, der vom umstrittenen Wochenaufenthalter ein Darlehen erhalten hatte, sagt Roland Rüede, Vorsteher des Aarauer Gemeindesteueramts. Also bestünden doch Kontakte, folgerte die Steuerbehörde.
Der Berner Steuerverwalter Rudolf Oester plädiert für eine landesweit einheitliche Lösung: «Ich wäre dafür, dass der Wochenaufenthalterstatus nach zwei Jahren nicht mehr gilt.» Bern ist bekannt für eine äusserst forsche Gangart. Dies bekam auch der 51-jährige Tessiner Enrico C. zu spüren. Kaum hatte er sich als Wochenaufenthalter in Bern angemeldet, musste er schriftlich «äusserst intime Fragen» über seine Lebensverhältnisse beantworten.
Er gab an, dass er wochentags in einer möblierten Einzimmerwohnung in der Berner Altstadt lebe, aber im Tessin zusammen mit seiner Freundin ein Eigenheim besitze und jedes Wochenende dorthin zurückkehre. Die Steuerbehörde kam zum Schluss, dass der Tessiner sein Leben am Arbeitsort verbringe.
«Nur wenn man mir unterstellt, ein Masochist zu sein, kann man annehmen, mein Lebensmittelpunkt befinde sich in Bern», konterte Enrico C. per E-Mail. Die Berner Beamten fanden das gar nicht lustig und verfügten die Verlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes in die Bundeshauptstadt. Nun musste der Büroangestellte beweisen, dass er im Tessin am Vereinsleben teilnimmt und der Dorfpfarrer zu seinen Freunden gehört. Seine Heimatgemeinde lieferte ein Bestätigungsschreiben, und auch die kantonale Steuerbehörde belieferte den Wochenaufenthalter mit Argumenten gegen den Berner Entscheid.
Dass die Heimatbehörden Enrico C. halfen, ist für Gianfranco Franzi vom Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartement eine Selbstverständlichkeit. Viele Arbeitende seien gezwungen, in der Deutschschweiz eine Stelle zu suchen, weil es im Tessin zu wenige Jobs gebe. Zudem würden «viele kleine Dörfer verarmen, wenn die grossen Städte im Norden ihnen die Steuereinnahmen entzögen».
Das lasse sich auch nicht durch den Finanzausgleich wettmachen, so Franzi. Viele Deutschschweizer Städte drängten zudem nur darauf, den steuerrechtlichen Arbeitsort, nicht aber den zivilrechtlichen Wohnort zu verlegen. «Die Heimatgemeinden sind jedoch für die Ausbildung der Kinder aufgekommen und leisten Sozial- und Pflegebeiträge an Senioren, die ausserhalb des Kantons erwerbstätig waren», sagt Franzi. «Ausserdem würde die Bindung zum Heimatdorf abreissen, wenn man die Leute quasi zwangsumsiedelt.»
Auch Anton Graf, Gemeindeschreiber im bernischen Lauterbrunnen, bekommt die Randlage seiner Gemeinde zu spüren: «Wir haben klar die schlechteren Karten, denn die Rahmenbedingungen sprechen gegen uns. Es mangelt an qualifizierten Arbeitsplätzen, und die topografische Lage ist ungünstig.» Die Abwanderung sei schleichend, aber kontinuierlich, und «ein Ende ist nicht abzusehen».
Steuerteilung als möglicher Ausweg
Um die Entvölkerung ganzer Berggemeinden abzufedern, hat der Kanton Graubünden ein interkommunales Abkommen getroffen: Das Erwerbseinkommen kommt je zur Hälfte der Wohn- und der Arbeitsgemeinde zu.
Das Prinzip der Steuerteilung wird auch in anderen Kantonen praktiziert – allerdings nur bei Kaderleuten. Leitende Angestellte mit Wochenaufenthalterstatus, denen eine «strategische Führungsfunktion» zukommt, bleiben vor langwierigen Abklärungen verschont, Wohnkosten samt Spesen können sie von den Steuern abziehen. So mussten etwa Leute wie Novartis-Chef Daniel Vasella oder der ehemalige Hoffmann-La-Roche-Konzernleiter Fritz Gerber ebenso wenig Fragen über ihren Lebensmittelpunkt beantworten wie die Bundesräte. Kaspar Villiger zahlte sowohl in Muri bei Bern wie im luzernischen Pfeffikon Steuern. Auch bei Pascal Couchepin, der allein in einer Sechszimmerwohnung im Von-Wattenwyl-Haus in der Berner Altstadt wohnt, käme niemand auf die Idee, zu behaupten, sein Lebensmittelpunkt befinde sich am Arbeitsort.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey wiederum, die einst als Genfer Finanzministerin eine Steuer für Pendler erheben wollte, hat sich dem Berner Fiskus ganz entzogen: Sie wohnt im Hotel und zahlt in Genf Steuern.
© Beobachter Ausgabe 3 vom 05. Feb 2004 - Alle Rechte vorbehalten






