Am Telefon

Wer zahlt für den Scherbenhaufen?

Text:
  • Gabriela Baumgartner
Mitarbeit:
  • Andreas / pixelio.de
Ausgabe:
15/09

Wir Schweizerinnen und Schweizer legen grossen Wert auf Sicherheit. Tausende von Franken pro Jahr geben wir für allerlei nichtobligatorische Ver­sicherungen aus und wähnen uns gegen jede nur denkbare Unbill versichert. So auch ein Ratsuchender aus dem Entlebuch.

In der Zeitung sah er einen Glastisch ausgeschrieben, Verkauf von privat. Ein Anruf, und das Geschäft war perfekt. Mit einem Kollegen ging unser Leser den Tisch ab­holen. Aber oha lätz: Beim Anheben des Tischs ent­stand eine Spannung, die Glasplatte zerbrach in 1000 Teile.

Versicherungen zahlen nicht

«Welcher Versicherung kann ich den Schaden anmelden?», will der Mann nun an der Beobachter-Hotline wissen, «der Haftpflicht des Verkäufers oder der Haftpflicht des Kol­legen?» Ob der Antwort ist er ganz und gar nicht erfreut.

«Für diesen Schaden kommt gar keine Versicherung auf», erklärt die Beraterin. Der Verkäufer haftet nicht, weil das Transportrisiko beim Vertragsschluss auf den Kunden übergeht. Und auch der Kollege muss nicht zahlen, denn sogenannte Gefälligkeiten begründen ebenfalls keine Haftung.

«Nein! So etwas! Was mache ich denn jetzt mit dem Tisch?», entfährt es dem Anrufer. «Lassen Sie doch einfach die Platte ersetzen. Das dürfte nicht alle Welt kosten», rät die Beraterin. «Ja klar!», antwortet er. Auf ­diese Idee sei er vor lauter Versicherungen gar nicht gekommen.

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© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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