Andreas Schneider (Name geändert) wird durch die Krebsdiagnose völlig aus der Bahn geworfen. Er erhält schnellstmöglich einen Operationstermin, doch weil sich bereits Metastasen gebildet haben, werden mehrere Chemotherapien nötig. Schneider wird krankgeschrieben Arbeitsrecht Krankgeschrieben – was heisst das? . Er ist seit elf Jahren Aussendienstmitarbeiter im selben Betrieb – an Arbeit ist derzeit allerdings nicht zu denken.

Die Therapie ist hart und langwierig, doch sie schlägt an. Schneider ist guten Mutes: Sein Ziel ist es, bis zu seinem Geburtstag wieder ins normale Leben zu finden. Dazu gehört die Rückkehr in den Job , der ihm immer Freude bereitet und Bestätigung gegeben hat.

Arbeitgeber muss Stelle nicht freihalten

Doch sechs Monate nach Beginn der Krankschreibung erhält er von der Firma einen eingeschriebenen Brief: die Kündigung Missbräuchlich oder nicht Kann der Chef einfach die Kündigung aussprechen? . Der Arbeitgeber könne seine Stelle nicht weiter freihalten, es müsse wieder Normalität im Betrieb einkehren, heisst es darin. Man bedaure diesen Schritt und wünsche ihm weiterhin gute Besserung.

Schneider ist geschockt. Er wusste nicht, dass der Kündigungsschutz auch bei einer so langen Anstellungsdauer bloss 180 Tage beträgt. Die Kündigung ist tatsächlich gültig, der Job verloren. Andreas Schneider ist krank und wird in drei Monaten auch noch arbeitslos sein. Wie soll es weitergehen?

Versicherung zahlt Krankentaggeld

Schneiders Arbeitgeber hat für seine Angestellten freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Die Frage ist nun, ob diese Versicherung das Taggeld weiterhin bezahlt, wenn Schneider arbeitslos ist. Denn je nach Versicherung ist es möglich, aus dem Kollektivvertrag des Arbeitgebers weiterhin Leistungen zu beziehen – oder aber der Taggeldanspruch endet mit dem Austritt aus dem Betrieb.

Dann müsste Schneider zur möglicherweise sehr teuren Einzeltaggeldversicherung wechseln, falls dies gemäss allgemeinen Versicherungsbedingungen überhaupt möglich ist. Doch hier hat er Glück: Die Versicherung bezahlt sein Taggeld weiter, ohne dass er aus seinem ohnehin auf 80 Prozent reduzierten Verdienst zusätzlich die hohen Prämien für eine Einzeltaggeldversicherung bezahlen muss. Die Taggeldversicherung deckt also weiterhin Schneiders Verdienstausfall.

Weil er ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig ist, fordert ihn die Versicherung sogar schon vor der Kündigung durch den Arbeitgeber dazu auf, sich bei der Invalidenversicherung (IV) anzumelden Arbeitsunfähigkeit Darf mich der Chef bei der IV anmelden? . Schneider denkt sich: «Invalid, wozu denn das? Ich will doch wieder gesund werden und arbeiten.»

Bei der IV anmelden oder nicht?

Trotzdem empfiehlt es sich auch bei längerer Krankheit, sich spätestens nach sechs Monaten bei der IV anzumelden. Denn die IV kennt zwei Wartefristen, bevor sie allfällige Renten zahlen kann: Zum einen muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens ein Jahr gedauert haben. Zum anderen darf die IV frühestens sechs Monate nach der IV-Anmeldung eine Rente gewähren.

Nur wenn Schneider bereits nach einem halben Jahr Krankheit vorsorglich die IV-Anmeldung vornimmt, würden beide Wartefristen zur gleichen Zeit ablaufen, und er würde keine Renten verlieren. Trotz dieser Wartefristenregelung zahlt die IV meist erst Jahre später eine Rente aus – dann aber rückwirkend.

So lange bin ich vor Kündigung geschützt

Die Dauer des Kündigungsschutzes bei Krankheit oder Unfall ist davon abhängig, wie lange das Anstellungsverhältnis bereits dauert:

  • 1. Dienstjahr = 30 Tage
  • 2. bis 5. Dienstjahr = 90 Tage
  • ab dem 6. Dienstjahr = 180 Tage

Achtung: Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. Erst wenn diese abgelaufen ist, gelten die 30 Tage.

Soziale Arbeitgeber kündigen nicht

Die Krankentaggeldversicherung zahlt also (meistens maximal 720 oder 730 Tage lang) die Taggelder weiter, obwohl ja eigentlich schon ein Anspruch auf IV-Rente bestehen könnte. Schneider kann bei längerer Krankheitsdauer aber nicht für den gleichen Zeitraum zuerst Krankentaggeld und zusätzlich IV-Leistungen erhalten.

Die Taggeldversicherung wird das von ihr «vorschussweise» bezahlte Geld mit der rückwirkend zugesprochenen IV-Rente verrechnen. Sie hat deshalb ein grosses Interesse daran, dass die Anmeldung bei der IV rechtzeitig erfolgt.

Der Verlust des Arbeitsplatzes während einer so verheerenden Erkrankung wirkt sich nicht gerade förderlich auf Schneiders Gesundheitszustand aus. Sieben Monate nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses ist er jedoch so weit genesen, dass er schrittweise ins Arbeitsleben zurückkehren könnte – wenn er denn eine Stelle hätte.

Hilfe beim Arbeitsamt holen

Die Krankentaggeldversicherung bezahlt ihm jetzt nur noch ein halbes Taggeld, für die übrigen 50 Prozent muss er sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden Jobverlust Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? . Diese überprüft, ob er in den letzten zwei Jahren genügend Beitragszeit für Arbeitslosengeld erreicht.

Nur die Krankheitszeit während der Anstellung wird dabei hinzugerechnet. Andreas Schneider kommt so auf 17 Monate Beitragszeit. Damit hat er zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch nur während maximal 260 Tagen.

Andreas Schneider muss sich nun bemühen, rasch eine neue Arbeitsstelle zu finden, wenn er nicht von der Sozialhilfe abhängig Ausgesteuert Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt – wie weiter? werden will. Hätte ihn der Arbeitgeber nur einen Monat später gekündigt, hätte Schneider 140 Tage länger Arbeitslosenentschädigung erhalten. Wertvolle Zeit für einen teilweise Arbeitsunfähigen. Sozial eingestellte Arbeitgeber sollten daher kranken Arbeitnehmern lieber gar nicht kündigen – oder wenn, dann so spät wie möglich.

So viele Taggelder erhalten Arbeitslose

Die Höchstzahl der Arbeitslosentaggelder ist davon abhängig, wie lange man in den letzten 24 Monaten Beiträge bezahlt hat:

  • mindestens 12 Monate Beitragszeit = 260 Taggelder
  • mindestens 18 Monate Beitragszeit = 400 Taggelder
  • mindestens 55-Jährige oder IV-Bezüger mit mindestens 22 Monaten Beitragszeit = 520 Taggelder
  • Frauen ab 60 und Männer ab 61 Jahren erhalten zusätzliche 120 Taggelder.
  • Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten immer maximal 200 Taggelder.
  • Wer wegen Krankheit die Beitragszeit nicht erfüllt, erhält 90 Taggelder, wenn er länger als ein Jahr voll arbeitsunfähig war.
Eine lange Krankheit als Spezialfall

Bei einer Informationsveranstaltung für Arbeitslose lernt Schneider Andrea Baumann* kennen. Auch sie ist bei der Invalidenversicherung angemeldet: Sie ist bereits seit zwei Jahren krank und hat sich nun bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet, nachdem sie den maximalen Krankentaggeldanspruch ausgeschöpft hat.

Wegen einer Ausnahme für IV-Angemeldete gilt Andrea Baumann als voll vermittlungsfähig, obwohl sie nur zu 20 Prozent in einer leidensangepassten Tätigkeit eine Stelle suchen kann. Die Beitragszeit bei der Arbeitslosenversicherung erfüllt sie aber bei weitem nicht.

Doch weil längere Krankheit ein Grund zur Beitragsbefreiung ist, kann sie von der Arbeitslosenversicherung immerhin 90 Taggelder zu einem speziellen Pauschalansatz erhalten. Die 90 Arbeitslosentaggelder sind aber nach rund vier Monaten aufgebraucht. Trotz intensiver Suche findet Andrea Baumann keine Stelle – sie muss zur Sozialhilfe gehen. Erst einige Monate später erhält sie von der IV einen positiven Entscheid – und rückwirkend eine Rente.

Ein Job und eine befristete Teilrente

Andreas Schneider aber findet einen 50-Prozent-Job und kann bald darauf wieder Vollzeit arbeiten. Die IV spricht ihm einige Zeit später für die letzten zehn Monate eine befristete Teilrente zu, von der er selber aber nichts erhält – denn zuerst werden die Verrechnungsansprüche der Krankentaggeldversicherung und der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für Andreas Schneider bleibt von der IV-Rente nichts übrig. Doch letztlich zählt für ihn viel mehr, endlich zurück im Leben zu sein – privat wie beruflich.

Krankentaggeldversicherung
  • Die Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Deren Abschluss ist nur teilweise und unter gewissen Bedingungen durch Gesamt- oder Normalarbeitsverträge vorgeschrieben. Konsultieren Sie Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er für Sie freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat.
     
  • Es gibt verschiedene Arten von Krankentaggeldversicherungen. Die meisten Taggeldversicherungen richten sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das nur einige wenige Grundsatzbestimmungen enthält. Versicherungen können den Umfang und die Voraussetzungen ihrer Leistungen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) selbst festlegen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die AVB verlangen und bei Unklarheiten spezialisierte Beratung in Anspruch nehmen.
     
  • Wer zahlt nach der Kündigung? Unterschiedlich geregelt ist vor allem die Frage, ob der Versicherer für laufende Krankheitsfälle weiterhin Taggelder bezahlen muss, wenn man infolge Kündigung aus dem Kreis der Versicherten ausscheidet. Teils werden die Taggelder weiterhin ausbezahlt, zum Teil aber müssten Sie dazu in die Einzelversicherung übertreten.
     
  • Zwingendes Übertrittsrecht: Das Recht zum Übertritt in die Einzelversicherung ohne vorgängige Gesundheitsprüfung ist grundsätzlich in den AVB geregelt. Wer aber nach der Kündigung als arbeitslos gilt, hat während dreier Monate ein zwingendes Übertrittsrecht und muss darüber informiert werden. Bleibt die Information aus, ist die arbeitslose Person weiterhin über den Kollektivvertrag des ehemaligen Arbeitgebers versichert.
     
  • Die Einzelversicherung ist teuer. Holen Sie vorgängig vom Versicherer eine Offerte mit verschiedenen Wartezeiten ein und prüfen Sie Ihr Budget.
     
  • Arbeitslosengeld statt Einzelversicherung: Während eines laufenden IV-Verfahrens kann man auch Arbeitslosengeld beziehen, weil man grundsätzlich als voll vermittelbar gilt, sofern man zu mindestens 20 Prozent eine leidensangepasste Stelle sucht und zumindest probehalber antreten kann. So bräuchten Sie die Einzelversicherung nicht unbedingt oder nur mit einer verlängerten Wartezeit, was sich auf die Prämienhöhe auswirkt. Achten Sie aber auf die Höchstzahl der jeweils versicherten Taggelder bei der ALV und der Krankentaggeldversicherung, da hier grosse Unterschiede bestehen.
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