Angehende Au-pairs sind gut beraten, wenn sie sich auf den Auslandsaufenthalt richtig vorbereiten. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte:

Wer eignet sich?

Au-pairs leben in Familien mit kleinen Kindern, in denen die Hausfrau teilzeitlich berufstätig ist. Je nach Richtlinien erledigen sie alle Arten von Haushaltsarbeiten. Daneben - oder ausschliesslich - kümmern sie sich um die Kinder. Au-pairs müssen deshalb Flexibilität, Eigenverantwortung und praktische Haushaltserfahrung mitbringen.

Erforderlich ist zudem eine grosse Anpassungsfähigkeit, denn Au-pairs müssen die Gewohnheiten der Gastfamilie respektieren und sich in Familienstrukturen einfügen. Das ist oft nicht einfach, vor allem weil es für die meisten die erste Auslands- oder Berufserfahrung ist. Ein Aufenthalt dauert in der Regel sechs bis elf Monate. Au-pairs müssen mindestens 18 Jahre alt sein und gute Vorkenntnisse der Sprache des Gastlandes besitzen.

Welche Verpflichtungen geht man ein?

Für die Hin- und Rückreise sowie für Versicherungen und Krankenkasse, Reisen und Ausflüge im Land müssen Au-pairs selbst aufkommen. Sie arbeiten fünf bis sechs Stunden pro Tag, das ergibt 25 bis 30 Arbeitsstunden pro Woche. Diese können sich je nach den Bedürfnissen der Familie auf den ganzen Tag, auf den Vor- oder Nachmittag oder auf den Abend verteilen. Das Wochenende ist in der Regel frei. Die Arbeitszeiten und Aufgaben regelt die Gastfamilie direkt mit den Au-pairs. Diese müssen dabei genügend Zeit für den Besuch einer Sprachschule und für kulturelle Aktivitäten erhalten.

Wie findet man eine Stelle?

Ein Au-pair-Aufenthalt sollte über eine professionelle Beratungs- und Vermittlungsstelle organisiert werden. Wichtig ist die Beratung vor der Abreise sowie die Betreuung während des Aufenthalts durch eine Vertretung vor Ort. Gute Organisationen halten Rechte und Pflichten in Richtlinien schriftlich fest und informieren über die Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen im Gastland. Von Anstellungen auf eigene Faust über Inserate im Internet ist abzuraten. Meist werden dabei keine vertraglichen Abmachungen getroffen. Zudem fehlt die Betreuung vor Ort durch eine unabhängige Person.

Was darf man erwarten?

Die Gastfamilie übernimmt Unterkunft und Verpflegung und unterstützt das Au-pair beim Einleben. Es ist ratsam, genaue Regelungen zu treffen bezüglich Aufgaben, Arbeitszeiten, TV-, Telefon- und Computerbenützung, aber auch punkto Familienanschluss, abendlichen Ausgangs, Wochenenden und Ferien.

Frechheiten der Kinder gegenüber Au-pairs dürfen Gasteltern nicht tolerieren, und sie müssen die Privatsphäre ihrer Gäste respektieren. Diese haben ferner Anspruch auf ein Sackgeld, das je nach Land unterschiedlich hoch ausfällt.

Wie aus einer Au-pair-Stelle aussteigen?

Ganz klar: Der Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen Au-pair und Gastfamilie braucht seine Zeit. Je besser beide Seiten vorbereitet sind, umso weniger besteht die Gefahr des Scheiterns. Dennoch kommt es vor, dass es Gründe für eine vorzeitige Trennung gibt. Unklarheiten und Schwierigkeiten sollten immer zuerst mit der Arbeitgeberin besprochen werden. Einigt man sich nicht, kann sich das Au-pair an die Stellenvermittlung wenden. Eine gute Organisation steht in diesem Fall vor Ort mit einer Ansprechperson zur Verfügung, die vermittelt und allenfalls einen Wechsel der Gastfamilie einleitet. Die Stelle muss - je nach Land und Richtlinien - mit einer Frist von ein bis vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Einfach davonzulaufen ist nicht ratsam und kann unter Umständen finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Vermittlungs-Organisationen

Die folgenden Organisationen verfügen über langjährige Vermittlungserfahrung:

  • «oui si yes» (Stellenvermittlung der reformierten Landeskirche): Telefon 034 495 66 01; Vermittlung nach England und Frankreich; Internet: www.aupair.ch
  • Verband Pro Filia: Telefon 044 361 53 31; Vermittlung nach England, Irland, Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Holland und Belgien, andere europäische Länder auf Anfrage; Internet: www.profilia.ch