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Diebstahl

Wer muss das Velo bezahlen?

Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
12/08

Frage: Ich brachte mein Velo zum Händler in Revision. Dieser benutzte es im Sinn einer Probefahrt für den Nachhauseweg. Über Nacht wurde das Velo gestohlen. Nun lehnt meine Diebstahlversicherung den Schaden ab. Wer muss zahlen?

Ihre Diebstahlversicherung lehnt den Schaden zu Recht ab. Denn das Fahrrad wurde nicht aus Ihrer, sondern aus der Obhut des Velohändlers entwendet. Indem Sie ihm Ihr Velo zur Revision in die Garage brachten, haben Sie rechtlich gesehen einen sogenannten Werkvertrag abgeschlossen. Ein solcher Vertrag muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kommt allein mit dem Auftrag zustande.

 

Der Händler hat nun die korrekte Erfüllung dieses Vertrags verletzt. Weil er das Velo nicht sorgfältig weggeschlossen hat, wurde es gestohlen, und er kann Ihnen Ihr Eigentum nicht mehr zurückgeben, er muss den Schaden ersetzen.

 

Aber aufgepasst: Der Händler schuldet Ihnen lediglich Schadenersatz in der Höhe des Zeitwerts Ihres Velos. Sie bekommen also nicht ein neues Fahrrad, sondern jenen Wert, den Ihr Velo zum Zeitpunkt des Diebstahls noch hatte.


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© Beobachter Ausgabe 12 vom 11. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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