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Haftung

«Für fremde Katze zahlen?»

Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
2/06

Aus Versehen sperrte ich die Katze der Nachbarin in meine Wohnung ein. Das Tier geriet in Panik, zerriss meine Vorhänge und urinierte auf die Teppiche. Ich bin allergisch auf Katzen und musste alles chemisch reinigen lassen. Die Versicherung der Nachbarin will den Schaden nicht übernehmen. Muss ich selber zahlen?

Vermutlich schon. Nach Artikel 56 des Obligationenrechts muss ein Tierhalter zwar grundsätzlich für den Schaden aufkommen, den sein Schützling anrichtet. Allerdings kann sich der Halter von der Haftung befreien. Dazu muss er beweisen, dass er sein Tier richtig beaufsichtigt hat. Wer also zum Beispiel auf dem Spaziergang seinen Hund von der Leine lässt, kann ihn nicht mehr genügend beaufsichtigen. Beisst ein frei laufender Hund einen Artgenossen oder gar einen Menschen, muss der Halter für den entstandenen Schaden aufkommen.

Anders bei den Katzen: Zwar macht das Obligationenrecht keinen Unterschied zwischen Hunden und Katzen, doch gesteht die Rechtsprechung den Katzen eine wesentlich grössere Bewegungsfreiheit zu. Katzen lassen sich nicht wie Hunde abrichten und können deshalb von ihren Haltern unmöglich auf Schritt und Tritt überwacht werden. Diese Auffassung bestätigte sogar das Bundesgericht in einem Aufsehen erregenden Entscheid.

Das Gesetz des Anstands

Schleicht sich also eine frei laufende Katze in eine fremde Wohnung und beschädigt dort Einrichtungsgegenstände oder gräbt das herzige Büsi in Nachbars Gartenbeet die Setzlinge aus, bleiben die Geschädigten meist auf ihren Unkosten sitzen. Rechtlich gesehen kann die Halterin oder der Halter nicht verpflichtet werden, den Schaden zu ersetzen.

Allerdings hindert kein Gesetz dieser Welt einen Katzenbesitzer daran, den Schaden, den sein Liebling angerichtet hat, freiwillig zu ersetzen oder zumindest einen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten. Ein solches Entgegenkommen gebietet an sich schon der Anstand. Darüber hinaus machen sich Tierhalter natürlich nicht besonders beliebt, wenn sie einem Geschädigten einfach die kalte Schulter zeigen.

© Beobachter Ausgabe 2 vom 19. Jan 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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