Ja, Sie werden für die Kosten aufkommen müssen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefongesellschaften halten fest, dass der Kunde für die Benützung seines Mobilanschlusses auch dann verantwortlich ist, wenn diese durch Dritte erfolgt. Da der Dieb meistens unbekannt bleibt, werden Sie Ihren Schaden auch nicht auf ihn abwälzen können.

Dennoch sollten Sie den Diebstahl der Polizei melden, selbst wenn die Chance gering ist, das gestohlene Handy zurückzubekommen. Die Anzeige ist nötig, wenn Sie den Ersatz des Geräts über die Hausratversicherung abdecken wollen.

Für die Gesprächskosten wird die Versicherung jedoch nicht aufkommen.

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Eine Hausratversicherung schützt gegen die Risiken Feuer, Wasser und Diebstahl – mit der Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» auch ausserhalb der vier Wände. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, welche Zusätze der Hausratversicherung sich im konkreten Fall lohnen können.