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Handyklau

Für den Dieb bezahlen?

Text:
  • Nathalie Garny
Ausgabe:
2/07

Frage: Mein Handy wurde gestohlen. Als ich den Diebstahl bemerkte, liess ich sofort die Telefonkarte (SIM) des Geräts sperren. Unterdessen hatte der Dieb jedoch schon für 800 Franken telefoniert. Muss ich die Rechnung bezahlen?

Ja, Sie werden für die Kosten aufkommen müssen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefongesellschaften Swisscom, Cablecom, Orange, Sunrise und Tele2 halten nämlich alle fest, dass der Kunde für die Benützung seines Mobilanschlusses auch dann verantwortlich ist, wenn diese durch Dritte erfolgt. Da der Dieb meistens unbekannt bleibt, werden Sie Ihren Schaden auch nicht auf ihn abwälzen können.

 

Dennoch sollten Sie den Diebstahl der Polizei melden, selbst wenn die Chance gering ist, das gestohlene Handy zurückzubekommen. Die Anzeige ist nötig, wenn Sie den Ersatz des Geräts über die Hausratversicherung abdecken wollen. Für die Gesprächskosten wird die Versicherung jedoch nicht aufkommen. Um sich in Zukunft vor Ärger zu schützen, sollten Sie Ihre Nummer nach einem Diebstahl so schnell wie möglich sperren.

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 17. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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