• Anzeige:

  • Vorsorgen, aber sicher!

    AHV, 3. Säule, Frühpension - so planen Sie richtig

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Strafrecht
      Was heisst «lebenslänglich»?
    4. Sport
      Heisser Lauf
    5. Schulden
      Pfändung - was heisst das?
  • Anzeige:

Hochwasser

Wer bezahlt Wasserschäden?

Text:
  • Doris Huber
  •  und Gabriela Baumgartner
Bild:
  • Rainer Z., pixelio.de
  •  und Kunstzirkus, pixelio.de

Die starken Regengüsse und Sturmböen von der Nacht auf Samstag hinterliessen vielerorts beträchtliche Schäden und etliche Fragen rund ums Versicherungs- und Mietrecht. Hier finden Sie die Antworten.

Sachschäden

Durch die heftigen Regenfälle traten Gewässer über die Ufer, Keller wurden überschwemmt und Gebäude teilweise beschädigt. Welche Versicherung übernimmt diese Schäden?

Für Gebäudeschäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie kommt bei Schäden durch sogenannte Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsche, Felsstürze, Steinschlag sowie Hochwasser und Überschwemmungen auf. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten aller Schäden am Gebäude. Im Gebäudeinneren bezahlt sie Defekte an Treppen, Tapeten und Böden, die durch eindringendes Wasser entstanden sind.

Verfügen alle Hauseigentümer über eine solche Versicherung?
Fast alle: In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Einzig in den Kantonen Tessin, Genf und Wallis ist sie freiwillig.

Wie steht es mit den Gebrauchsgegenständen und Möbeln im Haus?
Für Schäden an beweglichen Dingen im Haus, auf dem Balkon, im Keller und im Garten ist die Hausratversicherung zuständig – sofern man eine solche Versicherung hat. Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch.

Zahlt die Hausratversicherung die vernichteten Vorräte im Keller?
Ja, auch solche Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen. Allerdings müssen Betroffene im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht alles Zumutbare unternehmen, um im Keller Gelagertes vor den Fluten zu retten. Im Schadenfall müssen Betroffene zudem belegen können, was im Keller gelagert war und welchen Wert die Vorräte hatten.

Was passiert bei einem zu tief versicherten Hausrat?
In diesem Fall darf die Versicherung Leistungskürzungen vornehmen. Wie viel das ausmacht, wird von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt. Es ist sehr davon abzuraten, bei der Hausratversicherung einen zu tiefen Wert anzugeben.

Folgekosten

Falls eine Wohnung durch die Wassermassen unbewohnbar wird: Müssen Mieter ihren Mietzins weiterhin zahlen, obwohl sie ihre Wohnung vielleicht während Monaten nicht bewohnen können?
Nein, wenn die Wohnung vorübergehend gar nicht bewohnbar ist, müssen Mieterinnen und Mieter den Zins so lange nicht mehr bezahlen, bis ihnen die Rückkehr in ihr Heim wieder zugemutet werden kann. Falls nur einzelne Zimmer unbewohnbar sind, kann beim Vermieter eine vorübergehende Mietzinsreduktion verlangt werden.

Ist die Wohnung total zerstört, so dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist, erlischt das Mietverhältnis entschädigungslos und ohne Kündigung.

Wer bezahlt das Hotel oder die Kosten für eine andere Unterkunft, bis die alte Wohnung wieder bezugsbereit ist?
Für diese Kosten müssen die Betroffenen grundsätzlich selber aufkommen. Bei einzelnen Gesellschaften sind solche Kosten in der Hausratversicherung unter dem Zusatz «zusätzliche Lebenserhaltungskosten» gedeckt. Man muss sich aber einen allenfalls eingesparten Mietzins anrechnen lassen. Ob und wie viel die Versicherung bezahlt, hängt von den entsprechenden Vertragsbestimmungen ab.

Gibt es Schäden, die gar nicht gedeckt sind?
Ja, etwa dann, wenn durch eine Strassensperre ein wichtiger Termin verpasst wurde und dadurch ein Auftrag verlorenging. Für solche Schäden kommt niemand auf.

Wenn jemand seine Ferien abbrechen muss, weil sein Heim beschädigt wurde, kann er eine Entschädigung geltend machen?
Die Kosten für eine vorzeitige Rückreise übernimmt eine Reise-Assistance, sofern man über eine solche Versicherung verfügt. Für den entgangenen Feriengenuss dagegen gibt es kein Geld.

Wie müssen von Unwetterschäden Betroffene vorgehen?
Betroffene sollten ihren Schaden sofort ihrer Versicherung melden und versuchen, das Ausmass des Schadens festzuhalten; mit Fotos, Videoaufnahmen oder mit Skizzen und Notizen. Gehen Sie dabei aber keine Risiken ein: Die Versicherung wird – ausser bei Bagatellschäden – einen Schadeninspektor aufbieten. Die Hausratversicherung ersetzt bei Elementarereignissen normalerweise den Wiederbeschaffungswert. Die Versicherten müssen die Höhe des Schadens mit Rechnungen und Quittungen belegen können.

Darf mir der Arbeitgeber einen Ferientag abziehen, weil ich wegen der Unwetter nicht zur Arbeit komme?
Wenn ein Angestellter nicht zur Arbeit kommt, weil der Zug nicht fährt oder die Strassen blockiert sind, so hat er für diesen Arbeitsausfall keinen Lohnanspruch. Kann ein Arbeitnehmer dagegen die Arbeit nicht verreichten, weil der Arbeitsplatz nicht benutzbar ist, so hat er einen Lohnanspruch. In solchen Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber seine Angestellten vorübergehend für andere als die vertraglich vereinbarten Aufgaben einsetzen.

Schäden am Auto

Zahlt meine Hausratversicherung auch, wenn mein Auto durch die Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurde?
Nein, Schäden am Auto sind nicht durch die Hausratversicherung gedeckt, sondern durch die Kaskoversicherung. Sie übernimmt Schäden, an denen der Fahrer keine Schuld trägt, also zum Beispiel Feuerschäden, Diebstahl sowie Elementarereignisse. Aber Achtung: Auch die Kasko ist eine freiwillige Versicherung. Die Art und der Umfang der Deckung hängen zudem von den jeweiligen Versicherungsbestimmungen ab.

Wenn nun mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz steht und durch den über die Ufer getretenen Fluss beschädigt wird, zahlt dann die Gemeinde den Schaden?
Nein. Bei einem solchen Unwetter handelt es sich juristisch gesehen um einen sogenannten Fall von höherer Gewalt. Dabei kann man weder die Gemeinde noch den Grundeigentümer haftbar machen.

Personenschäden

Wer kommt für die Heilungskosten von verletzten Personen auf?
Angestellte sind über ihren Arbeitgeber gegen Berufs- sowie Nichtberufsunfälle versichert. Nichtberufstätige sind über ihre Krankenkasse unfallversichert.

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Bergung, Heilung und für allfälligen Lohnausfall.

Bei selbständig Erwerbenden sieht es etwas anders aus: Wenn etwa der Schreiner oder der Bäcker keine sogenannte Betriebsunterbruchsversicherung hat, muss er seinen Einkommensausfall selber tragen.

Fundgegenstände

Wenn ich beim Aufräumen etwas Kostbares finde: Darf ich es behalten, wenn ich nicht weiss, wem es gehört?
Nein, von Rechts wegen muss man den Fund bei der Polizei melden, falls der Wert des Gegenstandes zehn Franken übersteigt. Wenn sich der ursprüngliche Besitzer innert fünf Jahren nicht meldet, wird man Eigentümer des Fundstücks. Das Gesetz sieht einen angemessenen Finderlohn vor. In der Praxis sind zehn Prozent des Wertes üblich.

Aufgepasst: Wer etwas Kostbares in einem bewohnten Haus oder auf einer öffentlichen Anlage findet, ist verpflichtet, die Fundsache dem Eigentümer oder auf dem Fundbüro abzugeben. Einen Finderlohn sieht das Gesetz in diesem Fall nicht vor.

Darf ich ein entlaufenes Tier behalten, wenn es den Heimweg nicht mehr findet?
Nein. Wer ein Tier findet, muss das der kantonalen Meldestelle mitteilen – unabhängig vom Wert des Tieres. Behält ein Finder das gefundene Tier, macht er sich strafbar. Meldestellen gibt es in jedem Kanton. Die Adressen finden sich unter www.tierdatenbank.ch oder direkt auf www.stmz.ch. Wenn sich der Eigentümer nach spätestens zwei Monaten nicht gemeldet hat, wird der Finder Eigentümer des Tieres.

Anzeige:

© Beobachter Online 24. Mär 2009 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh