Ja. Wenn die Versicherung im Schadensfall eine Leistung ausrichtet, können beide Seiten die Police kündigen – egal, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Bei jeder Zahlung fragt sich die Versicherung wohl, ob Sie ein «schlechtes Risiko» darstellen. Diese Prüfung kann sie nach eigenen Kriterien vornehmen. Erachtet die Versicherung die Bilanz als negativ, kann sie kündigen.

Ein Versicherungswechsel kann in diesem Fall teuer werden. Im Versicherungsantrag müssen Sie nämlich wahrheitsgemäss Auskunft geben – etwa darüber, warum Ihnen die alte Versicherung gekündigt hat. Holen Sie verschiedene Offerten ein. Es lohnt sich vielleicht auch, mit Ihrer alten Versicherung das Gespräch zu suchen und einen Kompromiss zu finden. Denkbar wäre die Erhöhung des Selbstbehalts oder Marderschäden von der Deckung auszunehmen.

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