Rechtsvertretung
Der richtige Umgang mit Anwälten
Wer plötzlich die Hilfe eines Anwalts braucht, fühlt sich als juristischer Laie oft eingeschüchtert. Das muss nicht sein: Einige Tipps für eine erfreuliche Zusammenarbeit.
Wann merkt man, ob ein Anwalt gut ist oder nicht? «Meistens zu spät», stellt NZZ-Bundesgerichtskorrespondent Markus Felber trocken fest. Als langjähriger Kenner der Szene weiss er um die Stärken und Schwächen von Anwälten. Manche schössen «kolossale Böcke», erzählt er, das lasse sich auch aus den Urteilsbegründungen herauslesen. «Der beste Anwalt ist einer, der mit dem Gegenanwalt eine sinnvolle, einvernehmliche Lösung sucht, die für beide Parteien stimmt - statt dem Justizapparat viel Geld zu zahlen.» Anwaltschaftliche Orakel mag er nicht: «Ich habe keinen guten Eindruck von einem Anwalt, der seinem Klienten versichert, dass er gewinnen werde», warnt der Prozessbeobachter, denn zu oft entscheide die obere Instanz anders als die untere.
Regelmässig erhält das Beobachter-Beratungszentrum Anfragen zu Rechten und Pflichten von Anwälten. «Mein Anwalt hat versagt!», beklagte sich kürzlich Benedikt D. (Name der Redaktion bekannt).Gar nichts sei beim Prozess herausgekommen, ausser Ärger und Kosten. «Das hätte der Anwalt doch wissen müssen», schimpft er. Von der Rechnung über 1900 Franken will Benedikt D. nur 200 bezahlen - für die erste Beratungsstunde: «Weil der Anwalt schon dann hätte merken müssen, dass das Verfahren aussichtslos ist.» Der Ärger ist verständlich, doch so einfach ist die Sache nicht.
Der Vertrag, die Regeln, das Geld
Anwälte sind eine Berufsgruppe, für die ganz verschiedene rechtliche Bestimmungen gelten: das zivilrechtliche Auftragsrecht, das öffentlich-rechtliche Anwaltsrecht und das vereinsinterne Standesrecht. Wer einen Anwalt beauftragen möchte, sollte Folgendes wissen.
Der Auftrag: Hauptaufgabe des Anwalts ist es, seinen Klienten rechtlich zu beraten oder für ihn einen Prozess zu führen. Sobald der Klient und der Anwalt sich über das Mandat einig sind, schliessen sie einen Vertrag: den Auftrag. Diese Vertragsform ist im Obligationenrecht geregelt. Der Anwalt muss sorgfältig und getreulich handeln, Gesetze und Rechtsprechung kennen und professionell vorgehen. Wichtig: Der Anwalt schuldet seinem Klienten keinen konkreten Erfolg, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden, ähnlich wie ein Arzt.
Der Klient seinerseits muss das vereinbarte Honorar bezahlen. Ist er mit der Arbeit seines Anwalts nicht zufrieden, kann er vor Zivilgericht klagen (siehe unten: «Das passende Vorgehen»). Unzufriedene Kunden dürfen aber nach einem verlorenen Prozess nicht einfach das Honorar kürzen. Nur wenn sich beweisen lässt, dass der Anwalt unprofessionell gehandelt und zum Beispiel eine Frist verpasst hat, ist eine Reduktion des Honorars als Schadenersatz gerechtfertigt.
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Die Berufsregeln: Anwälte tragen eine grosse Verantwortung. Deshalb gelten für sie besonders strenge Berufsregeln, die im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und in den kantonalen Anwaltsgesetzen festgelegt sind. Mit Argusaugen haben kantonale Aufsichtsbehörden über Anwälte zu wachen. Sie erlassen Disziplinarmassnahmen, wenn einer Berufsregeln verletzt, etwa weil er Akten nicht herausgibt, in einem Interessenkonflikt steht, nicht abrechnet, ungenügend informiert oder das Verfahren verschleppt.
Höchststrafe für Anwälte: Berufsverbot
«Wir führen jährlich etwa 35 bis 40 Disziplinarverfahren durch», erzählt Oberrichter Georg Pfister. Er präsidiert die Zürcher Aufsichtsbehörde, die über rund 3000 Zürcher Anwältinnen und Anwälte wacht. «Etwa in einem Drittel der Fälle sprechen wir Bussen aus. Die strengste Massnahme, ein Berufsverbot, ist sehr selten.» Anlass für das Verfahren seien oft Interessenkonflikte oder ein säumiges Verhalten. «Wenn ein Anwalt ein halbes Jahr lang nichts unternimmt oder die Akten nicht retourniert, sind das Disziplinartatbestände», sagt Pfister. «Wir überprüfen aber nicht die Qualität der Tätigkeit des Anwalts», betont er. «Dazu wäre ein Zivilprozess nötig.»
Die Standesregeln: Anwälte sind Vereinsmenschen. Die meisten sind Mitglied eines kantonalen und damit auch des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Als Mitglieder sind sie verpflichtet, dessen Standesregeln zu befolgen, etwa Paragraph 2: «Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf unabhängig aus und schaffen gegenüber der Klientschaft klare Verhältnisse.» Gut 8000 Mitglieder hat der SAV laut Auskunft seines Präsidenten, des Basler Rechtsanwalts Ernst Staehelin. Seit kurzem verleiht der Verband den Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV», unter anderem in Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Nur wer über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Spezialgebiet verfügt, anspruchsvolle Weiterbildungen absolviert und die Schlussprüfung bestanden hat, darf den Titel führen.
Die Anwaltsverbände sind Vereine mit vereinsinternen Standesgerichten und Honorarkommissionen. Wer nicht zufrieden ist mit seinem Anwalt, kann sich - sofern der Anwalt Verbandsmitglied ist - an das Standesgericht des kantonalen Verbands wenden. Gabrielle Mazurczak ist Präsidentin des Zürcher Standesgerichts. «Wir prüfen, ob der Anwalt die Berufs- und Standesregeln einhält», umschreibt sie ihre Aufgabe. Honorarfragen leitet sie an eine besondere Honorarkommission weiter. Pro Monat habe sie etwa zwei Fälle zu behandeln. Die meisten betreffen Interessenkollisionen oder die Aktenherausgabe.
Die Rechnung: Pingelige Rechnungen zu schreiben ist manchem Anwalt zu mühsam. Klienten haben aber das Recht, jederzeit eine detaillierte Abrechnung zu verlangen. Was gehört in die Rechnung? «Das Datum, die Person des Leistungserbringers, die ausgeführte Tätigkeit und die dafür aufgewendete Zeit», sagt Paul Schaltegger. Er ist Präsident der Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbands, die pro Jahr 30 bis 35 Fälle behandelt. «Eine angebrochene Stunde darf nicht als ganze verrechnet werden. Die Zeiteinheit sollte höchstens eine Viertelstunde betragen; in der Regel wird die Tätigkeit in Fünf-Minuten-Schritten oder in Stundenbruchteilen erfasst.» Sekretariatsarbeit darf nicht separat verrechnet werden.
Seit die Wettbewerbskommission ein Machtwort gegen verbandsinterne Honorarempfehlungen gesprochen hat, gilt für Anwaltshonorare der freie Wettbewerb. Je nach Gegend, Fachgebiet und Berühmtheitsgrad liegt der Stundenansatz bei 200 bis 650 Franken oder noch höher. Es ist auch möglich, eine Pauschale oder eine Erfolgsprämie zusätzlich zu einem reduzierten Honorar zu vereinbaren. Zudem muss der Klient Mehrwertsteuer und Barauslagen des Anwalts bezahlen.
Der beste Anwalt: Auseinandersetzungen mit einem Anwalt - vor allem wenn es der eigene ist - sind aufreibend. Umso wichtiger ist es, seinen Anwalt sorgfältig auszuwählen. Experten sind sich einig: Auch persönliche Aspekte spielen eine grosse Rolle. «Die Chemie muss stimmen», sagt SAV-Präsident Ernst Staehelin. «Man soll sich verstanden, ernst genommen und gut beraten fühlen.» Auch Oberrichter Pfister hält persönliche Überlegungen für wichtig: «Kann ich mit dem Anwalt problemlos kommunizieren? Ist er mir sympathisch? Und ist er bewandert auf dem betreffenden Rechtsgebiet?»
Ein wichtiger Rat kommt von Standesgerichtspräsidentin Mazurczak: «Der Anwalt kann nur so gut sein wie die Informationen, die er vom Klienten erhält.» Es gebe nichts Unangenehmeres, als vor Gericht merken zu müssen, dass der Klient bei den Besprechungen nicht ganz ehrlich war. Das gleiche Anliegen hat Ernst Staehelin. Behaupte etwa der Klient, dass ein Zeuge vor Gericht eine bestimmte Aussage machen werde, und sagt der Zeuge dann ganz anders aus, dann gehe der Prozess unter Umständen verloren. Staehelin: «Der Klient wird danach die Schuld dem Anwalt zuschieben. Aber der kann dann wirklich nichts dafür.»
Das passende Vorgehen
So verfahren Sie, damit es klappt:
- Bereiten Sie sich gut auf das erste Gespräch vor. Informieren Sie Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgetreu. Beschönigen Sie nichts, auch wenn es für Sie im Moment angenehmer wäre.
- Vereinbaren Sie bei der ersten Besprechung das Honorar. Die Höhe ist Verhandlungssache. Ihr Anwalt muss Sie über das Honorar informieren, wenn er das Mandat übernimmt. Er kann einen Kostenvorschuss verlangen. Legen Sie ein vorläufiges Kostendach fest.
- Sie können jederzeit eine detaillierte Abrechnung verlangen. Der Anwalt muss die Rechnung innert 10 bis 14 Tagen erstellen. Den Aufwand dafür darf er nicht zusätzlich verrechnen.
- Gelder, die der Anwalt für Sie entgegennimmt, muss er getrennt von seinem eigenen Vermögen aufbewahren.
- Der Anwalt darf Ihre Akten nicht zurückhalten, wenn Sie die Herausgabe verlangen - selbst dann nicht, wenn Sie noch nicht bezahlt haben.
So wehren Sie sich, wenn es nicht klappt:
- Sie können dem Anwalt das Mandat entziehen.
- Das Zivilgericht ist zuständig bei Auseinandersetzungen über die Qualität der Auftragstätigkeit des Anwalts. Der Anwalt haftet bei schlechter Erfüllung des Auftrags. Eine Versicherung für solche Fälle ist für den Anwalt obligatorisch.
- Die kantonale Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und kann Disziplinarmassnahmen verfügen, wenn ein Anwalt Berufsregeln verletzt. Der Klient wird über den Ausgang dieses verwaltungsrechtlichen Verfahrens aber nicht informiert.
- Ist der Anwalt Mitglied eines kantonalen Anwaltsverbands, untersteht er dem Standesgericht, das auch die Honorarrechnungen seiner Mitglieder überprüft. Das Verfahren ist verbandsintern. Endgültig entscheiden kann nur der Zivilrichter.
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 17. Sep 2008 - Alle Rechte vorbehalten


