Unfallversicherung
Optimale Deckung macht das Rennen
Extremsportlern, die sich nicht um einen guten Versicherungsschutz kümmern, droht bei einem Unfall auch finanziell die Bruchlandung.
Dröhnende Motorräder, rasend schnelles Tempo, haushohe Sprünge, packende Kopf-an-Kopf-Duelle, abwechselnd auf Asphalt, Schotter und im Gelände: Das macht ein echtes Supermotard-Rennen aus, die «Königsklasse des Motorsports», wenigstens nach Selbsteinschätzung der Veranstalter. Mitten im Feld fährt Daniel Weidmann aus Männedorf, der beim Supermotard den Nervenkitzel sucht und findet.
Ob Supermotard, Basejumping, Downhill-Racing oder Snow-Rafting: Auf einer immer grösser werdenden Palette von Risikosportarten suchen Wagemutige den ultimativen Adrenalinschub am Feierabend oder am Wochenende – stets im Vertrauen darauf, dass nichts passiert. Aber was, wenn doch einmal etwas schief geht?
Bei Wagnissen 50 Prozent Kürzung
Töfffahrer Weidmann weiss, welche Gefahren sein Sport birgt. Ende August starb ein jüngerer Kollege bei einem Meisterschaftslauf. «Obwohl dies schweizweit der erste tödliche Unfall war, gibt einem so etwas schon zu denken», sagt er und ist sich bewusst, dass «Wettkampfsituationen immer auch ein erhöhtes Risiko mit sich bringen». Um die Rennlizenz zu lösen, musste er deshalb den Nachweis erbringen, dass bei einem Unfall die Heilungs- und Bergungskosten genügend versichert sind.
Für Berufstätige wie Weidmann, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ist dies kein Problem. Die obligatorische Versicherung deckt bei jedem Unfall die gesamten Heilungskosten. Teuer wird die Risikobereitschaft aber, wenns wegen einer schweren Verletzung mit einem langen Heilungsverlauf oder gar einer bleibenden Schädigung zu einem Lohnausfall kommt. Die Unfallversicherung kann die Geldleistungen bei vorübergehender oder bleibender Erwerbsunfähigkeit auf die Hälfte kürzen. Könnte also Daniel Weidmann nach einem Rennunfall nicht arbeiten, so würde die obligatorische Unfallversicherung lediglich Taggelder in der Höhe von 40 Prozent seines Lohns zahlen – anstatt 80 Prozent, wie sie es etwa nach einem Treppensturz tun würde.
Das Gesetz spricht nicht von Risiko- oder Extremsportarten, sondern von «Wagnissen». Gar als «absolute Wagnisse» gelten Daniel Weidmanns Supermotard-Rennen. Das heisst, es gibt bei einem Unfall in jedem Fall die erwähnten Leistungskürzungen. In der Gerichtspraxis werden Motorsportarten, soweit sie rennmässig betrieben werden, generell als Wagnisse betrachtet; dazu gehört auch das Renntraining. Wenn jemand allerdings ausserhalb eines Wettkampfs eine Rennstrecke befährt, gibt es in der Regel keine Kürzungen.
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Im Einzelfall sind die Umstände ausschlaggebend, ob es zu Einschränkungen bei den Versicherungsleistungen kommt. So berücksichtigte das Eidgenössische Versicherungsgericht bei einem Canyoning-Unfall im Tessin folgende Faktoren: den Schwierigkeitsgrad der Strecke, die Wasser- und Wetterverhältnisse, die Ausrüstung und die Erfahrung des Führers. Die Suva durfte in diesem Fall nicht kürzen.
Auf der anderen Seite können auch an sich ungefährliche Aktivitäten versicherungstechnisch zu Wagnissen werden. Dann nämlich, wenn die üblichen Vorsichtsmassnahmen nicht eingehalten werden – wenn also jemand zum Beispiel bei starkem Sturm segeln geht oder mit völlig ungeeigneter Ausrüstung eine Bergtour unternimmt.
Nach Angaben der Suva gibt es jährlich rund 100 Fälle von Leistungskürzungen bei Risikosportarten. Für den Einzelnen kann die finanzielle Einbusse beträchtlich sein, wie das folgende Beispiel zeigt: Wird ein Risikosportler invalid, richtet die Invalidenversicherung wohl eine ungekürzte Rente aus. Diese beträgt bei voller Invalidität jedoch maximal 2110 Franken im Monat. Üblicherweise würde die Unfallversicherung auf 90 Prozent des versicherten Einkommens aufstocken. Aber gerade diese so genannte Komplementärrente wird bei Wagnissen gekürzt. Hat also ein Risikosportler vor dem Unfall 6000 Franken verdient, erhält er von IV und Unfallversicherung zusammen nur eine Rente von 3755 statt 5400 Franken. Auch die Pensionskassen decken die Lücke nicht ab.
Es lohnt sich für Adrenalinjunkies also, die Versicherungssituation frühzeitig zu überprüfen und allenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen (siehe Nebenartikel zum Thema «Sicher ist sicher: Kein Risiko beim Versicherungsschutz»). Supermotard-Fahrer Daniel Weidmann ist über die Rennlizenz, vor allem aber über seinen Arbeitgeber zusätzlich genügend versichert. Dem nächsten Rennen steht somit nichts im Weg.
So sichern Sie sich ab
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er für seine Arbeitnehmer eine Zusatzpolice zur Unfallversicherung mit einer Differenzdeckung abgeschlossen hat.
- Wenn Sie bereits eine private Unfallversicherungspolice haben, lesen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen genau durch und achten Sie auf allfällige Leistungsausschlüsse. Fragen Sie nach, ob die ausgeschlossene Leistungspflicht mit einem Prämienzuschlag dennoch vereinbart werden kann.
- Wenden Sie sich an den Veranstalter des Sportanlasses oder an eine private Versicherungsgesellschaft und erkundigen Sie sich über mögliche Zusatzversicherungsangebote, die die Leistungskürzungen der obligatorischen Unfallversicherung mindestens teilweise abdecken.
- Halten Sie in jedem Fall beim Ausüben Ihrer Sportart die üblichen Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen ein, denn sonst könnte es trotz grundsätzlicher Versicherungsdeckung Kürzungen geben.
Sportarten auf der SUVA-Liste
Bei folgenden Sportarten, die generell als Wagnisse gelten, werden die Geldleistungen der Unfallversicherung um 50 Prozent gekürzt:
- Motorrennsport inklusive Trainings
- Boxwettkämpfe
- Catch-as-catch-can
- Fullcontact-Wettkämpfe
- Karate extrem (Zertrümmern von Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
- Motocrossrennen inklusive Training auf der Rennstrecke
- Motorbootrennen inklusive Training
- Motorradrennen inklusive Training
- Abfahrtsrennen mit Mountain- oder Citybikes inklusive Training auf der Rennstrecke
- Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
- Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern
- Hydrospeed oder Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)
- Snow-Rafting (Schlauchbootfahrten auf Skipisten)
© Beobachter Ausgabe 21 vom 14. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten




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