Bei «Les vieilles prunes» steht an der nächsten Generalversammlung das Thema Versicherungen auf der Traktandenliste. Die Showtanzgruppe aus Rüschlikon ZH tritt regelmässig auf und organisiert einmal jährlich eine Abendunterhaltung mit Festwirtschaft. Schäden hat es bisher keine gegeben. Was aber wäre, wenn einmal etwas passieren würde? «Brauchen wir für unseren Verein nicht eine Versicherung?», fragen sich die Rüschliker Tänzerinnen.

Ähnliche Sorgen beschäftigen auch den Elternverein Pfungen. «Wenn ein Kessel mit Kerzenwachs umfällt und den Boden beschädigt, wer zahlt dann?» Zum Beispiel beim jährlichen Kerzenziehen im Gemeindesaal, beim Spiel- und Spasstag in der Dorfturnhalle oder beim wöchentlichen Hütedienst. «Im Organisationskomitee kommt es deshalb immer wieder zu Diskussionen», sagt ein Vorstandsmitglied. «Wer haftet wann? Und wie können wir uns versichern?»

Kommt es zu einem Schaden, wird ein Verein immer dann zur Verantwortung gezogen, wenn man ihm fahrlässiges Verhalten vorwerfen kann. Verbrennt sich eine Besucherin beim Kerzenziehen an der offenen Flamme den teuren Pelzmantel, stolpert bei der Abendunterhaltung ein Gast über ein loses Kabel und verletzt sich dabei oder verursacht ein überhitzter Föhn in der Garderobe einen Brand, ist der Verein für alles schadenersatzpflichtig, was nicht über die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt ist.

Ein Schild mit der Aufschrift «Jede Haftung ausgeschlossen» oder eine entsprechende Bestimmung in den Statuten ändert daran nichts.

«Wer einen gefährlichen Zustand schafft, kann sich nicht so einfach aus der Haftung stehlen», erklärt Vito Roberto, Professor für Haftpflichtrecht an der Universität St. Gallen. «Sonst könnte ich einem Tiger ein solches Schild um den Hals hängen – und ihn dann unbesorgt an der Bahnhofstrasse spazieren führen.»

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Auch wenn es für eine Vereinsgründung nicht viel braucht, gilt es, einige Formalitäten zu beachten. Auf Guider erfahren Beobachter-Abonnenten alles rund ums Vereinsleben, welche Gesetzesbestimmungen zwingend in den Statuten verankert sein müssen und wie Konflikte im Verein am besten gelöst werden.

Der Teufel steckt im Detail

Bei einem Schaden haftet der Verein aber nur mit dem Vereinsvermögen. Reicht das nicht aus und sehen die Statuten keine sogenannte Nachschusspflicht für die Mitglieder vor, bleiben die Geschädigten auf einem Teil des Schadens sitzen.

Damit es nicht so weit kommt, können Vereine spezielle Haftpflichtversicherungen abschliessen: entweder eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Verein oder eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für einen bestimmten Anlass.

Wenn sich ein Gast beim Kerzenziehen verletzt oder beim Tanzen schwer stürzt, kommt zunächst die obligatorische Unfallversicherung für die Heilungskosten auf. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt sie als Lohnersatz ein Taggeld.

Die Schäden, die nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt sind, werden dann von der Vereinshaftpflichtversicherung übernommen. Sie zahlt zum Beispiel für den beim Kerzenziehen versengten Mantel oder die beim Sturz beschädigte Brille.

Doch wie bei allen Versicherungen steckt auch hier der Teufel im Detail: Die allgemeinen Versicherungsbestimmungen sehen eine lange Liste von Ausschlussgründen vor.

So sind Schäden an gemieteten Räumen oder Gegenständen ausgeschlossen. Wenn der Kessel beim Kerzenziehen umkippt und das Parkett der Mehrzweckhalle beschädigt wird, müsste der Elternverein die Reparatur selber bezahlen. Und falls die Unfallversicherung per Regress vom Verursacher Geld will, ist auch das nicht immer gedeckt.

Bedürfnisse und mögliche Risiken detailliert auflisten

Brauchen nun der Elternverein und die Showtanzgruppe eine Versicherung? Fachmann Vito Roberto ist skeptisch. «Vereine laufen Gefahr, sich gegen Phantomrisiken zu versichern.»

Er selber sei seit vielen Jahren Mitglied eines grossen Stadtzürcher Sportvereins mit zahlreichen Sektionen. Passiert sei noch nie etwas Gravierendes. «Weil Verletzungen unfallversichert sind, müssen die Haftpflichtversicherungen nur geringe Risiken abdecken. Deshalb sind auch die Prämien so günstig.»

Anderer Meinung ist Ruedi Ursenbacher, Geschäftsleitungsmitglied der unabhängigen Fairsicherungsberatung: «Gerade in Vereinen ist der Solidaritätsgedanke wichtig. Man will niemanden im Stich lassen. Schon gar nicht, wenn es um viel Geld geht.»

Ursenbacher rät aktiven Vereinen, in einer ersten Phase ihre Bedürfnisse und mögliche Risiken detailliert aufzulisten, dann verschiedene Offerten einzuholen und schliesslich die Versicherungsbestimmungen zu vergleichen.

«Dem Elternverein und der Showtanzgruppe wäre wegen ihrer vielseitigen Aktivitäten sicher eine Jahreshaftpflichtversicherung zu empfehlen – mit integrierter Veranstaltungshaftpflicht für kleinere Anlässe.» Planen sie einen grösseren Anlass, sollten sie die Deckung überprüfen.

Allerdings sollten Vereine vor dem Abschluss einer Versicherung nachfragen, ob sie nicht bereits über die Mitgliedschaft in einem Dachverband haftpflichtversichert sind. Turnvereine zum Beispiel, die dem Schweizerischen Turnverband angehören, sind dort automatisch und umfassend haftpflichtversichert.

In Pfungen und Rüschlikon müssen jetzt die Vorstandsmitglieder die Ärmel hochkrempeln, Offerten einholen, vergleichen und diskutieren. Das letzte Wort hat dann, je nach Statuten, die Mitglieder- oder die Generalversammlung.

Wer bezahlt den Autoschaden?

Häufig stellen Mitglieder dem Verein ihren Privatwagen zur Verfügung, zum Beispiel zum Transport von Material. Schäden an Motorfahrzeugen sind aber weder durch eine Betriebs- noch durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung gedeckt.

Es haftet der Lenker, der den Schaden verursacht. Eine Privathaftpflichtversicherung bezahlt nur dann, wenn der Versicherte über den Zusatz «Lenken fremder Fahrzeuge» verfügt.

Stellt jemand sein Auto regelmässig dem Verein zur Verfügung, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Bonusverlust, an deren Prämie sich der Verein beteiligt. Man sollte schriftlich vereinbaren, wer im Fall eines Schadens den Selbstbehalt tragen muss.

Haftpflicht-Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherungen kommen auf für Schäden, die Vereinsmitglieder im Rahmen der üblichen Vereinsaktivitäten verursachen. Mitversichert sind regelmässig stattfindende Vereinsanlässe.

Meist nicht versichert sind Schäden am Vereinseigentum, an Motorfahrzeugen, Ansprüche von Geschädigten, die mit dem haftpflichtigen Vereinsmitglied im selben Haushalt leben, sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Räumen oder Gegenständen.

Ausgeschlossen sind auch Schäden, die bei Extremsportarten entstehen oder wenn Tiere verletzt werden.

Ohne spezielle Risiken dürfte eine Deckung bis fünf Millionen Franken ausreichen. Meist wird ein Selbstbehalt zwischen 100 und 300 Franken vereinbart. Die Prämien betragen wenige hundert Franken, mindestens jedoch 200 Franken pro Jahr.

Veranstaltungshaftpflichtversicherungen werden für spezielle Anlässe abgeschlossen, die über die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind oder von verschiedenen Vereinen gemeinsam organisiert werden.

Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt Schäden, die Vereinsangehörige beim Aufbauen, bei der Durchführung oder bei Aufräumarbeiten verursachen.

Risiken im Zusammenhang mit gemieteten Tribünen, Stehrampen, Zelten und Festhütten gelten bei einzelnen Gesellschaften als «zuschlagpflichtig», sind also nicht automatisch mitversichert.

Ausgeschlossen sind auch hier Eigenschäden und Schäden an Motorfahrzeugen, an gemieteten oder geliehenen Räumen und Gegenständen. Die Mindestprämie beträgt 250 Franken.

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Quelle: Beobachter Edition