Ja. Wenn Ärzte unwirtschaftlich arbeiten, nennt sich das im Fachjargon Überarztung. Die einzelnen Krankenkassen überprüfen nicht direkt, ob eine solche Überarztung vorliegt. Das macht die Santésuisse, sie ist der Branchenverband fast aller schweizerischer Krankenversicherer.

Die Santésuisse trägt jedes Jahr die Statistik über die Rechnungsstellungen der Arztpraxen zusammen. Jede Praxis führt dazu eine eigene Rechnungsstatistik. Sie kann über die Santésuisse bezogen werden. Hegt die Santésuisse den Verdacht, dass unwirtschaftlich gearbeitet wird, stellt sie die Rechnungsstatistik der Praxis ohne Aufforderung zu.

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Wenn bei der Rechnungsstellung gewisse Werte 30 Prozentpunkte über dem Durchschnitt vergleichbarer Praxen liegen, besteht der Verdacht, dass unwirtschaftlich gearbeitet wird. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte können dann darlegen, inwiefern die Abweichung durch spezielle Gegebenheiten erklärbar ist. So können etwa höhere Rechnungsbeträge anfallen, wenn ein Hausarzt überdurchschnittlich viele ältere Patienten behandelt, die zudem abgelegen wohnen.

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Die Kosten zurückfordern

Falls es der betroffenen Praxis nicht gelingt, die Abweichung zu erklären, nimmt die Santésuisse an, dass sie unwirtschaftlich arbeitet. Und verlangt daher die zu hohen Kosten für die Krankenkassen zurück.

Ärzte, die in diesem Sinne unwirtschaftlich arbeiten, wollen sich in der Regel nicht bereichern. Sie haben die Leistungen tatsächlich erbracht, jedoch gemäss Statistik zu oft.

Sie als einzelne Patientin oder einzelner Patient können also nicht überprüfen lassen, ob Sie zu oft zur Kontrolle aufgeboten werden. Am besten besprechen Sie Ihre Zweifel direkt mit dem Kardiologen oder mit dem Hausarzt.

Wissen, was dem Körper guttut.
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Chantal Hebeisen, Redaktorin
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