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Abgaben

Die Oberengadiner Kuhtaxe

Text:
  • Martin Müller
Bild:
  • Yannick Andrea
Ausgabe:
16/09

In der Gemeinde S-chanf zahlen nicht nur Touristen eine Kurtaxe, sondern auch Einheimische – jedenfalls die Kühe und Kälber unter ihnen.

Ein Bild wie aus der Tourismuswerbung: Bauer Duri Caviezel mit einer seiner Kühe auf der Alp

Warum muss ich für meine Kühe Kurtaxe bezahlen?», fragt sich Bergbauer Duri Caviezel aus S-chanf. Die Oberengadiner Gemeinde hat ihm eine Rechnung über 144 Franken geschickt, die er und seine Frau Marisa für ihre neun Kühe und neun Kälber bezahlen sollten.

Tatsächlich sieht S-chanf eine Kuh-Abgabe vor, nicht als «Kurtaxe», wie sie übernachtende Gäste zahlen, sondern als «Tourismusförderungsabgabe». Bezahlen müssen örtliche Betriebe, die vom Fremdenverkehr profitieren: Hotels, Taxiunternehmen, Snowboardschulen – und die Landwirtschaft.

Nur: Bauer Caviezel profitiert gar nicht vom Tourismus. Fleisch verkauft er an die Grossverteiler, die Milch ginge an Emmi, wenn sich das noch lohnen würde. Im Gegenteil leidet Caviezel: «Ich muss die Abfälle der Wanderer einsammeln, die meine Wiesen zertrampeln.» In der Nachbargemeinde Zuoz ist die Landwirtschaft denn auch explizit ausgenommen von der Tourismusförderungssteuer.

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Tipis und Käse für Touristen

S-chanf verteidigt die Regelung: Entscheidend sei, ob ein Bauer theoretisch vom Fremdenverkehr profitieren könnte, schrieb die Gemeinde ans Bündner Verwaltungsgericht, an das Caviezel gelangt war. Dieser könne ja Touristen eigenen Käse verkaufen oder Tipi-Zelte zum Übernachten aufstellen.

Doch diese Argumentation hinkt. Beide Möglichkeiten sind vom S-chanfer Tourismusgesetz ohnehin erfasst: Böte Caviezel Übernachtungen an, gälte sein Hof als Beherbergungsbetrieb, würde er Käse direkt verkaufen, als Laden. Beide Branchen sind abgabepflichtig. Deshalb leuchtet es Caviezel nicht ein, dass er die Tourismusförderungsmassnahmen der Gemeinde mitfinanzieren muss.

Doch das Verwaltungsgericht stützte die Argumentation der Gemeinde und schmetterte Caviezels Beschwerde ab. Zur Steuerrechnung kommen nun noch Gerichtsgebühren von 1176 Franken.

Besserung ist frühestens 2011 in Sicht. Graubünden plant eine einheitliche Regelung: Neu müssten sämtliche Branchen in allen Gemeinden Beiträge abliefern, für die Landwirtschaft gälten aber sehr niedrige Ansätze. Für Bauer Caviezel wären es 6 bis maximal 54 Franken pro Jahr. Das kümmert ihn indes nicht mehr: Der 65-Jährige geht noch diesen Sommer in Pension.

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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