Betrugsprozess
Unendliche Geschichte
- Text:
- Ausgabe:
- 5/10
Hunderte von Anlegern hatten dem Rorschacher Treuhänderehepaar Rita und Ernst Hauser ihr Geld anvertraut. Keine gute Idee: Allein zwischen 1999 und 2003 «verschwanden» davon mindestens 13 Millionen Franken. Der Beobachter hatte den Fall publik gemacht.
Anfang 2006 wurden die beiden vom Kreisgericht Rheintal wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei verurteilt: Rita Hauser zu sechseinhalb Jahren Gefängnis, ihr Ehemann Ernst zu drei Jahren. Doch sie legten Rekurs ein. Die nächste Instanz, das Kantonsgericht St. Gallen, reduzierte die Strafen massiv: 34 Monate gab es für Rita Hauser, 18 Monate für ihren Mann.
Damit gaben sich die beiden aber nicht zufrieden und zogen vor Bundesgericht. Ein Fehler: Die Lausanner Richter sahen nicht nur ihre Schuld als erwiesen, sondern beschieden der Strafkammer des St. Galler Kantonsgerichts, den Fall detaillierter zu prüfen und einen zusätzlichen Schuldspruch zu fällen.
Das Ergebnis: höhere Strafen – 36 statt 34 Monate für Rita Hauser, die bedingte Strafe für ihren Mann wurde um vier Monate verlängert. Hausers wollen nun erneut vor Bundesgericht; sie erhoffen sich einen Freispruch wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots, also Verschleppung des Prozesses. Auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil weiterziehen – und in Lausanne eine noch höhere Strafe verlangen.
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© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Betrugsprozess
Unendliche Geschichte
Hunderte von Anlegern hatten dem Rorschacher Treuhänderehepaar Rita und Ernst Hauser ihr Geld anvertraut. Keine gute Idee: Allein zwischen 1999 und 2003 «verschwanden» davon mindestens 13 Millionen Franken. Der Beobachter hatte den Fall publik gemacht.
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(Ausgabe: 19/04)
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Damit gaben sich die beiden aber nicht zufrieden und zogen vor Bundesgericht. Ein Fehler: Die Lausanner Richter sahen nicht nur ihre Schuld als erwiesen, sondern beschieden der Strafkammer des St. Galler Kantonsgerichts, den Fall detaillierter zu prüfen und einen zusätzlichen Schuldspruch zu fällen.
Das Ergebnis: höhere Strafen – 36 statt 34 Monate für Rita Hauser, die bedingte Strafe für ihren Mann wurde um vier Monate verlängert. Hausers wollen nun erneut vor Bundesgericht; sie erhoffen sich einen Freispruch wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots, also Verschleppung des Prozesses. Auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil weiterziehen – und in Lausanne eine noch höhere Strafe verlangen.
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