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Das neue Gesetz

Gewalt in der Familie wird ab sofort geahndet

Text:
  • Verena Walther
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
7/04

Körperliche und sexuelle Gewalt in der Familie ist strafbar. Auf Verlangen der Opfer kann das Verfahren eingestellt werden – es muss aber nicht; die Behörden entscheiden darüber.

Gewalt in der Familie wird ab sofort geahndet

Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle Lebenspartnerinnen und -partner werden seit dem 1. April 2004 nicht mehr als Bagatell- und Privatangelegenheit angesehen, sondern von Amts wegen verfolgt.

Die Korrekturen im Strafgesetzbuch bewirken, dass auch die in der Ehe oder in der Partnerschaft begangene sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als Offizialdelikte gelten. Das gilt ebenfalls für einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohungen gegenüber Ehe- und Lebenspartnern.

In diesen Fällen sowie bei der bereits heute von Amts wegen verfolgten Nötigung soll das Verfahren auf Verlangen des Opfers provisorisch eingestellt werden können. Der Ermessensentscheid, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird, liegt bei der Behörde und nicht beim Opfer. Damit wird das Opfer vor möglichen Druckversuchen des Täters oder der Täterin geschützt.

Widerruft das Opfer seine Zustimmung zur Verfahrenseinstellung innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren unverzüglich wieder aufgenommen.

 

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