Das neue Urteil
Vermieter zur Kasse gebeten
Eine Frau wollte von ihrem Schlafplatz, der sich auf der Galerie einer Einzimmerwohnung befand, über die Leiter ins Wohnzimmer hinabsteigen. Die mobile Leiter rutschte weg, die Frau stürzte auf den Parkettboden und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie arbeitsunfähig wurde. In der Folge verklagte sie den Vermieter auf Schadenersatz.
Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil der Bündner Vorinstanzen und wies die Berufung des Vermieters ab.
Da dieser nur eine mobile, angelehnte Leiter zum Schlaftrakt aufgestellt hatte, lag nach Ansicht des Gerichts ein Werkmangel vor. Ein Selbstverschulden der Frau, die nach Auffassung des Vermieters nicht vorwärts, sondern rückwärts hätte die Leiter hinabsteigen sollen, habe nicht bestanden.
Der Vermieter müsse für einen sicheren Zugang zum Schlafbereich sorgen. Befinde sich dieser in einer Galerie und sei nur über eine Leiter zu erreichen, müsse diese fest verankert sein und über einen Handlauf verfügen. Falls nur eine mobile Leiter aufgestellt werde, liege ein Werkmangel vor, und der Vermieter als Werkeigentümer hafte, wenn jemand hinunterfalle.
Der Vermieter muss der Frau nun einen Schadenersatz von gut 30'000 Franken bezahlen.
Bundesgericht, Urteil vom 4. April 2007 (4C.45/2007)
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 31. Jul 2007 - Alle Rechte vorbehalten

