Editorial

Wann gilt ein Gesetz?

Text:
  • Balz Hosang
Ausgabe:
24/07

«Zivilschutz und Schweinemäster haben wohl die stärkere Lobby als Behinderte und Kinder.»

Was ist schlimmer: akribisch arbeitende Beamte oder Behörden, die sich um Gesetzesaufträge drücken? Die Frage ist so absurd wie berechtigt. Der Beobachter liefert dazu gleich reihenweise Fallstudien. So werden private Schutzräume, für die die Bedrohungslage längst abhanden gekommen ist, weiterhin minutiös kontrolliert. Für die Beamten keine Frage - «weil es so in den Gesetzen steht» (siehe Artikel zum Thema «Zivilschutzräume: Im Ernstfall prost!»). Anderseits wird ein Kantonstierarzt unter Druck gesetzt, weil er eine konsequente Anwendung der Tierschutznormen fordert. Bauernlobby und Politiker nehmen nicht etwa die tierschutzwidrigen Zustände in den Ställen ins Visier, sondern den mutigen Kritiker (siehe Artikel zum Thema «Schweinezucht: Maulkorb für Tierarzt»).

Integration statt Rente - mit diesem Versprechen wurde uns die 5. IV-Revision schmackhaft gemacht. Doch es ist absehbar: Für die hehren Ziele werden schlicht die Beamten und Ärzte fehlen (siehe Artikel zum Thema «IV-Revision: ‹Grosse Bedenken›»). Der IV-Gesetzesvollzug ist offenbar so wenig dringlich wie das Kindeswohl - das Anhörungsrecht der Kinder wird von den Behörden fast chronisch missachtet (siehe Artikel zum Thema «Justiz: Die Kleinen kommen zu kurz»).

Richtig: Der Beamtenapparat ist in den letzten Jahren von der Politik arg unter Spardruck gesetzt worden. Aber anscheinend nicht überall. Das lässt einen bösen Verdacht aufkommen: Zivilschutz und Schweinemäster haben wohl die stärkere Lobby als Behinderte und Kinder.

© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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