Eren Derdiyok
Grobes Foul in der Disco?
Dem Spitzenfussballer Eren Derdiyok droht ein Strafverfahren. Kann alles, was er sagt, gegen ihn verwendet werden?
Was war da los, Eren Derdiyok? In der Nacht zum Karsamstag kommt es in einer Zürcher Promi-Disco zu einer wüsten Schlägerei. Kurz nach drei Uhr transportiert die Sanität einen Verletzten ab, der mit einer Flasche niedergeschlagen worden ist. Jetzt bezichtigt Sie der Verletzte der Täterschaft und hat Strafanzeige erstattet. «Ich habe nicht geschlagen», behaupten Sie und haben selber Strafanzeige gegen den Verletzten eingereicht. Wie auch immer. Die Ermittlungen sind im Gange, und vor wenigen Tagen wurden Sie polizeilich vernommen.
Wie beim Fussball gelten in einem Strafverfahren strikte Regeln. Und wie auf dem Platz wird bei Einvernahmen und vor Gericht auf Fairness geachtet. So darf auf einen Angeschuldigten weder psychischer noch physischer Zwang ausgeübt werden. Er darf nicht getäuscht, bedroht oder mit unklaren oder suggestiven Fragen in die Irre geführt werden. Aber aufgepasst: Wenns brenzlig wird und man Sie mit nicht nachvollziehbaren Vorwürfen oder Fragen konfrontiert, sollten Sie im Zweifelsfall besser schweigen. Was Sie den Untersuchungsbehörden erzählen, wird protokolliert und kann später gegen Sie verwendet werden.
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Nicht ohne meinen Anwalt?
Bei polizeilichen Einvernahmen haben Sie übrigens nicht automatisch das Recht, einen Anwalt beizuziehen. Das wird in Krimis am Fernsehen leider immer falsch vermittelt. Und wie auf dem Platz sollten Sie sich in Befragungen auf keinen Fall provozieren und zu unüberlegten Ausbrüchen hinreissen lassen. Verhalten Sie sich kooperativ. Das kann sich bei einer allfälligen Verurteilung strafmildernd auswirken.
Bleiben Sie ruhig und höflich. Ganz nach dem Motto: «Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren. Und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.»
Alles Gute, Gabriela Baumgartner
© Beobachter Ausgabe 11 vom 27. Mai 2009 - Alle Rechte vorbehalten




