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Gerichtsfall

Registerhai abgeblitzt

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
6/08

Vor allem Kleinunternehmen sind im Visier: Unverfänglich wirkende Formulare für Adresseinträge entpuppen sich als Verträge. Das Vorgehen ist nicht legal, monieren Gerichte. Die Registerhaie machen dennoch weiter, mit leicht geänderter Praxis.

Die B & P Dienstleistungen GmbH mit Postfachadresse in Zürich betreibt ein weitgehend unbeachtetes Internet-Adressenverzeichnis. Zu ihren Einträgen kommt die Firma, indem sie Formulare mit dem Titel «www.CH-TELEFON.ch» oder «8818.ch» verschickt und die Empfänger auffordert, den «gewünschten Auftrag» zu überprüfen. Dadurch erweckt sie den Eindruck, es handle sich um den Eintrag ins offizielle Telefonbuch. Die Empfänger der Schreiben - alles Kleingewerbler - merken meist nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift einen Vertrag über 860 Franken eingehen.

Mehrere Gerichte aus der Zentral- und Ostschweiz entschieden gegen B & P - die reingelegten Unternehmer mussten in der Folge nicht bezahlen. Doch Anfang Jahr urteilte das Bezirksgericht Arlesheim BL anders, weil es im Verhalten von B & P nichts Verwerfliches erkennen konnte. Ein Fehlentscheid, der jetzt vom Nachbargericht in Liestal korrigiert wurde. Das Gericht glaubte dem selbständigen Handwerker Hardy Urfer, dass er den im Kleingedruckten versteckten Vertrag übersehen hatte. «Zudem ist das Vorgehen von B & P als Täuschung zu qualifizieren. Der Vertrag ist ungültig», meinte der Richter.

Deutliche Worte, die B & P aber nicht beeindruckten. Die Firma geht weiter auf Kundenfang: Nun erscheint der Firmenname im Briefkopf und nicht erst im Kleingedruckten. Weiter ist jetzt auch von einem «Vertrag» die Rede. Wie die Gerichte entscheiden werden, wenn jemand gutgläubig unterschreibt, ist ungewiss. Darum gilt: Hände weg von diesen Formularen!


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© Beobachter Ausgabe 6 vom 19. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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