Gerichtsurteil

Anleger um Millionen betrogen

Text:
  • Thomas Grether
Ausgabe:
3/08

Rorschacher Treuhänder haben Anleger betrogen. Die Berufungsinstanz beurteilte nun das gegen die Betrüger verhängte Strafmass - und senkt es drastisch.

Das Kreisgericht Rheintal verurteilte die Rorschacher Treuhänderin Rita Hauser im Jahr 2006 zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei. Ihr Ehemann, Inhaber der Treuhandfirma, erhielt drei Jahre.

Der Beobachter hatte den Fall aufgedeckt: Das Paar hatte seit 1988 in einem Schneeballsystem Anleger aus Deutschland und der Schweiz um über 60 Millionen Franken erleichtert. Die Berichterstattung wurde zwischenzeitlich praktisch verunmöglicht: Der Beobachter musste wegen einer superprovisorischen Verfügung Teile eines Artikels über Hauser mit schwarzen Balken abdecken. Jetzt kommt die Berufungsinstanz, das Kantonsgericht St. Gallen, zu einem ähnlichen Urteil wie das Bezirksgericht: Die Richter sehen die 67-Jährige «als Teil einer betrügerischen Organisation, die Anlegergelder nicht weitergeleitet» und aus Profitgier für eigene Zwecke verwendet habe. Weil diverse Tatbestände verjährt sind, mildert das Gericht die Strafen aber massiv. Hauser muss nur 17 Monate ins Gefängnis, ein Monat Untersuchungshaft wird angerechnet. Ihr 71-jähriger Ehemann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Beide weisen jegliche Schuld von sich und wollen das Urteil vor Bundesgericht anfechten. Fortsetzung folgt.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 06. Feb 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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