Gewalt in der Ehe
Hilfe für die Opfer
Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung in der Ehe und in hetero- und homosexuellen Partnerschaften sind Straftaten und Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen.
Sobald die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis eines Delikts hat, muss sie aktiv werden. Das Opfer kann jedoch um Einstellung des Verfahrens ersuchen.
Rechte der Opfer
- Anspruch auf Hilfe und Beratung haben Sie, wenn Sie durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch verletzt oder beeinträchtigt worden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe.
- Die Opferhilfe-Beratungsstellen leisten und vermitteln medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe nach einer Straftat.
- Hilfe einer Beratungsstelle setzt nicht voraus, dass ein Strafverfahren durchgeführt wird. Opferhilfe kann auch beansprucht werden, wenn keine Strafanzeige gemacht worden ist.
Adressen
- Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Jungen und Männer, Hallwylstrasse 78, 8004 Zürich, Telefon 043 322 15 00; E-Mail: opferberatung@vzsp.org
- Alle anderen kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen finden Sie unter www.opferhilfe-schweiz.ch oder im Telefonbuch.
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© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten








